Ab März 2020 ist Impfen gegen Masern Pflicht

Was jetzt für Sie und Ihre Kinder wichtig wird

© Depositfotos AllaSerebrina

Masern sind alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit. Und eigentlich könnten sie schon längst ausgerottet sein.

Dennoch erkranken jedes Jahr Hunderte an der hochansteckenden und mitunter lebensbedrohlichen Infektion. Dabei sind es nicht einmal die entschiedenen Impfgegner, die in Deutschland für eine schlechte Impfquote sorgen, sondern Eltern, welche die zweite und entscheidende Impfung schlicht vergessen. Um das gefährliche Virus endlich wirksam einzudämmen, tritt ab 1. März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft. Dann müssen alle Kindergarten- und Schulkinder beide Schutzimpfungen gegen Masern bekommen haben. 

Nichtimpfen wird teuer

Das Gesetz regelt, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr den Kindergarten oder die Schule nur dann besuchen dürfen, wenn sie die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen können. Auch bei der Betreuung durch eine Tagesmutter ist die vollständige Masernimmunisierung jetzt verpflichtend. Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder bei bereits erlittener Krankheit ein ärztliches Attest erbracht werden. Kinder, die schon jetzt in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule oder Kita betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Auch Erzieher, Tagesmütter, Lehrer oder medizinisches Personal, die berufsmäßig mit kleinen Kindern umgehen, unterliegen ab März der Impfpflicht. Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, begehen künftig eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro rechnen.

Unterschätzte Komplikationen

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. 2019 wurden in Deutschland bis Mitte Oktober bereits 501 Fälle registriert. Im gesamten Jahr 2018 betrug die landesweite Zahl der meldepflichtigen Erkrankungen 544 Fälle. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich, im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Außerdem belegen neueste Studien, dass eine Maserninfektion das Immunsystem des Menschen mehrere Jahre lang schwächt und die Wirksamkeit anderer Schutzimpfungen herabsetzt. Die gut verträgliche Masernimpfung bietet lebenslange Immunität. Allen Aufklärungskampagnen zum Trotz blieben die Impflücken bei Masern in Deutschland in den vergangenen Jahren groß. Besonders der entscheidenden zweiten Masernimpfung bleiben zu viele Kinder fern, so dass die gewünschte Impfquote von 95 Prozent nicht erzielt wird. Erst dann kann ein Gemeinschaftsschutz erreicht werden, der auch Säuglinge oder chronisch Kranke vor dem gefährlichen Virus schützt.

Ängste vor dem Impf-Marathon

Für junge Eltern stehen mit den Impfungen ihres Nachwuchses die ersten schweren Entscheidungen für das Wohl ihres Kindes an. Bereits mit 6 Wochen ist die Grundimmunisierung mit einem Rotaviren-Impfstoff vorgesehen. Im zweiten Lebensmonat Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hib, Kinderlähmung, Hepatitis B und Pneumokokken, denen in den weiteren Monaten die zweite, dritte sowie vierte Grundimmunisierung folgen. Mit Vollendung des ersten Lebensjahres können die Kinder gegen Meningokokken geimpft werden. Auch die Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken beginnt idealerweise im Alter von 11 bis 14 Monaten. Viele Eltern sorgen sich, dass die Menge an Impfungen das noch junge Immunsystem überfordern könnte. Hier helfen eine umfassende Information und Aufklärung durch den Kinderarzt. Der wird den Eltern erklären, dass jede Impfung Nebenwirkungen haben kann, diese allerdings selten auftreten und viel milder sind als die teils schlimmen Symptome der Masernerkrankung. Zudem sind moderne Impfstoffe gut verträglich und gering dosiert. So enthalten die rund 14 Standardimpfungen für Babys und Kleinkinder insgesamt nur um die 150 Antigene, für das ein Kind gut gerüstet ist. Allein in seiner natürlichen Umgebung ist es dagegen täglich hunderten bis tausenden Antigenen ausgesetzt. 


Artikel von Katja von Wintzingerode


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