Baby im Büro: Darf man sein Kind mit zur Arbeit nehmen?

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Baby im Büro: Ist das erlaubt? Erfahre, wann du dein Kind mit zur Arbeit nehmen darfst, welche Regeln gelten und wo Arbeitgeber flexibel reagieren dürfen.

Wenn die Kita noch nicht geöffnet hat, die Tagesmutter krank ist oder man das Baby nach der Elternzeit langsam eingewöhnen möchte, liegt die Idee nahe: Dann nehme ich das Kind einfach mit zur Arbeit. Doch zwischen Familienfreundlichkeit und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers liegt ein schmaler Grad.

Kein gesetzlicher Anspruch

Einen Rechtsanspruch, das eigene Kind mit zur Arbeit zu bringen, gibt es in Deutschland nicht. Arbeitgeber müssen dies also nicht erlauben. Der Arbeitsplatz ist in der Regel nicht als Ort gedacht, an dem sich Kinder aufhalten. Allein aus Sicherheits- und Organisationsgründen.

Das Arbeitsrecht sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitsleistung ohne Beeinträchtigung erbringen müssen. Wenn ein Kind dabei ist, kann das die Arbeit und auch die Abläufe im Betrieb beeinflussen. Deshalb liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er zustimmt oder nicht.

Sicherheit und Haftung

In bestimmten Arbeitsumgebungen, etwa in Werkstätten, Laboren oder auf Baustellen, ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Kinder mitzubringen. Der Grund sind Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung. Selbst in einem Büro kann das Mitbringen eines Babys haftungsrechtliche Fragen aufwerfen: Kommt es zu einem Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel nicht, da das Kind kein Beschäftigter des Unternehmens ist.

Das ist möglich

Trotzdem zeigen sich viele Arbeitgeber inzwischen flexibel. Manche gestatten das Mitbringen des Babys für kurze Zeit, etwa wenn kurzfristig keine Betreuung vorhanden ist. Andere bieten Eltern-Kind-Büros oder spezielle Räume an, in denen Eltern arbeiten und gleichzeitig auf ihr Baby aufpassen können. Solche Lösungen beruhen aber immer auf individueller Absprache.

Praktische Grenzen

Auch wenn Arbeitgeber zustimmen, ist das Modell meist nur vorübergehend sinnvoll. Ein Baby benötigt viel Aufmerksamkeit, und konzentriertes Arbeiten ist kaum möglich. Außerdem kann es Kolleginnen und Kollegen stören, wenn im Büro ein Kind anwesend ist.

Daher gilt: Das Mitbringen eines Kindes kann eine kurzfristige Lösung in Ausnahmesituationen sein, aber keine dauerhafte Form der Kinderbetreuung.

Fazit: Eltern dürfen ihr Kind nur dann mit zur Arbeit bringen, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich zustimmt. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die das erlaubt oder verbietet, ausschlaggebend sind betriebliche Regelungen, Sicherheitsaspekte und das gegenseitige Vertrauen.

Wer sein Baby ausnahmsweise mitbringen möchte, sollte dies vorher klar absprechen und gemeinsam nach einer Lösung suchen, die für alle Beteiligten tragbar ist.

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