Ehrenamtlicher Richter in München werden
Ehrenamtliche Verwaltungsrichter für das Verwaltungsgericht München gesucht
Für die Amtsperiode vom 1. April 2025 bis 31. März 2030 werden im Herbst 2024 die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht München neu gewählt. Bürger aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, die sich für dieses Ehrenamt interessieren, können sich bis zum 7. Juni 2024 beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter Abteilung3@lra-toelz.de melden und erhalten dann die erforderlichen Bewerbungsunterlagen.
Die Kreisgremien erstellen aus den eingegangenen Bewerbungen eine Vorschlagsliste mit insgesamt 20 Personen. Ein Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht München entscheidet letztendlich, wer als ehrenamtlicher Verwaltungsrichter berufen wird.
Aufgaben und Anforderungen an einen ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht in München
Zusammen mit den Berufsrichtern obliegt den ehrenamtlichen Verwaltungsrichtern die Urteilsfindung in Verwaltungsprozessen vor dem Verwaltungsgericht München. Diese verantwortungsvolle Aufgabe verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils sowie eine gute gesundheitliche Konstitution und die Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen.
Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet haben und einen Wohnsitz im Regierungsbezirk Oberbayern haben. Ausgeschlossen sind Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Rechtsanwälte, Richter, Notare sowie Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
Ausführliche Informationen zum richterlichen Ehrenamt bietet die Broschüre "Richterliches Ehrenamt beim Verwaltungsgericht" unter www.vgh.bayern.de