Elterngeld & Familienleistungen 2025
Was sich wirklich ändert – und was du wissen solltest
Die Geburt eines Kindes ist ein besonderes Abenteuer – voller Emotionen, neuer Aufgaben und Fragen. Ab 2025/26 kommen einige Änderungen, die wichtig für junge Familien sind. Wir geben dir hier den Überblick.
In der Zeit nach der Geburt eines Kindes spielt finanzielle Unterstützung eine große Rolle. Die neue Bundesregierung aus Union und SPD hat im Frühjahr 2025 ihren Koalitionsvertrag vorgelegt – und darin auch zentrale Punkte zur Familienpolitik festgeschrieben. Im Rahmen der aktuellen Reform gibt es eine Neuregelung des Elterngelds für Geburten ab dem 1. April 2024. Diese Regelungen gelten sowohl für Paare und Alleinerziehende. Wir zeigen dir, was sich ändern soll, was bleibt und was du schon jetzt wissen solltest.
Elterngeld: Keine Erhöhung, aber Digitalisierung geplant
Der Koalitionsvertrag 2025 sieht vor, dass das Elterngeld im Grundsatz bestehen bleibt, allerdings ohne nennenswerte finanzielle Verbesserungen:
Die Einkommensgrenze von 175.000 Euro brutto jährlich, die bereits seit April 2024 gilt, bleibt bestehen – unabhängig davon, ob du allein oder als Paar Elterngeld beantragst. Neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld und die Neuregelungen betreffen insbesondere Paare, Alleinerziehende und Selbstständige, da sie die Anspruchsberechtigung und die Höhe des Elterngeldes beeinflussen. Eine Anpassung der Mindest- oder Höchstbeträge des Elterngeldes ist aktuell nicht vorgesehen. Auch beim Partnerschaftsbonus, der Eltern unterstützt, die sich Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit partnerschaftlich teilen, bleibt es bei den bisherigen Regelungen. Die Änderungen gelten für Geburten ab dem jeweiligen Stichtag und bieten Eltern die Möglichkeit, ihre Familienplanung flexibler zu gestalten.
Was sich ändern soll: Die Antragstellung soll bundesweit digitalisiert und mit einer automatisierten Bearbeitung vereinfacht werden. Geplant ist ein umfassender Bürokratieabbau, um die Bürokratie beim Elterngeld durch digitale Antragsverfahren deutlich zu reduzieren und den Zugang zu staatlichen Leistungen zu erleichtern. Der Start dieses digitalen Systems ist laut Vertrag erst für 2026 vorgesehen.
Wer Elterngeld bekommen kann: Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich jeder Elternteil, also Mutter, Vater oder auch beide Elternteile gemeinsam, unabhängig davon, ob sie angestellt oder selbstständig sind. Auch Selbstständigen steht Elterngeld zu, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Leistung des Elterngelds beträgt je nach Einkommen zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat und unterstützt Familien finanziell in der ersten Zeit nach der Geburt. Zusätzlich gibt es für Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, einen Sofortzuschlag zu erhalten.
Für häufige Fragen zu den neuen Regelungen beim Elterngeld findest du eine Übersicht mit Antworten auf die wichtigsten Punkte.
Anspruch und Beantragung: Wer bekommt Elterngeld und wie läuft das Verfahren?
Der Anspruch auf Elterngeld richtet sich an alle Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder reduzieren möchten, um sich der Betreuung ihres Kindes zu widmen. Voraussetzung für den Anspruch auf Elterngeld ist, dass das zu versteuernde Einkommen der Eltern die festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Ab dem 1. April 2024 liegt diese Grenze bei 200.000 Euro, seit dem 1. April 2025 wurde sie auf 175.000 Euro pro Jahr gesenkt. Dabei spielt es keine Rolle, ob du als Paar oder als Alleinerziehender Elterngeld beantragst – die Grenze gilt für den gesamten Haushalt.
Um Elterngeld zu erhalten, musst du nachweisen, dass du nach der Geburt deines Kindes nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig bist und dein Kind selbst betreust. Der Bezug des Elterngeldes ist also eng an die tatsächliche Betreuung und das Einkommen gekoppelt. Die Beantragung des Elterngelds erfolgt über ein standardisiertes Verfahren, bei dem du deine persönlichen und finanziellen Angaben machen musst. Seit dem 1. Mai 2025 wurde die Beantragung der Elternzeit noch einfacher: Es reicht dann aus, die Erklärung in Textform – zum Beispiel per E-Mail – einzureichen. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr zwingend erforderlich. Das macht den Prozess für Eltern deutlich unkomplizierter und spart Zeit beim Antrag auf Elterngeld und Elternzeit.
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: Mehr Flexibilität für Familien
Mit ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus stehen Familien zusätzliche Möglichkeiten zur Verfügung, um die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung individuell zu gestalten. ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden wie das klassische Basiselterngeld, wenn Eltern während des Bezugs in Teilzeit arbeiten. So können Mütter und Väter ihre Arbeitszeit flexibel an die Bedürfnisse ihres Kindes anpassen und trotzdem finanzielle Unterstützung erhalten.
Der Partnerschaftsbonus bietet Elternteilen, die sich die Betreuung ihres Kindes partnerschaftlich teilen und beide in Teilzeit arbeiten, bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Diese Regelungen fördern die gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit und ermöglichen es Eltern, ihre beruflichen und familiären Ziele besser miteinander zu vereinbaren. Durch die Kombination von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können Familien ihre individuelle Lebenssituation optimal berücksichtigen und die Betreuung ihres Kindes flexibel gestalten.
Kindergrundsicherung: Ein zentrales Projekt – mit offenem Zeitplan
Die Einführung einer Kindergrundsicherung zählt zu den wichtigsten familienpolitischen Vorhaben der neuen Koalition. Der Koalitionsvertrag bekennt sich klar zu diesem Projekt, allerdings mit Einschränkungen: Zwar war ein Start bereits für 2025 angekündigt, dieser wurde bislang jedoch nicht umgesetzt. Geplant ist eine schrittweise Einführung: Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen gebündelt und künftig automatisiert ausgezahlt werden. Durch diese Bündelung der Leistungen soll auch die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern verbessert und Chancengleichheit gefördert werden. Dafür soll ein digitales Kindergrundsicherungsportal aufgebaut werden, das bis Ende 2025 einsatzbereit sein soll. Die genaue gesetzliche Ausgestaltung steht aber noch aus. Änderungen beim Zeitplan oder im Detail sind also möglich.
Kindergeld: Kleine Erhöhung beschlossen
Auch beim Kindergeld soll es eine Veränderung geben: Künftig beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat – für jedes Kind, unabhängig von der Reihenfolge.
Steuerliche Entlastungen und Regelbedarf: Was Familien 2025 erwarten können
Für Familien bringt das Jahr 2025 einige steuerliche Verbesserungen mit sich. Der Kinderfreibetrag wird um 60 Euro auf insgesamt 6.672 Euro pro Kind angehoben, was sich positiv auf die Steuerlast von Eltern auswirkt. Auch der Grundfreibetrag für Alleinstehende steigt auf 12.096 Euro, was insbesondere Alleinerziehenden zugutekommt.
Ein weiterer Vorteil: Eltern können bis zu 80 Prozent ihrer Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen – maximal 6.000 Euro pro Jahr und Kind. Das entlastet Familien finanziell und unterstützt sie bei der Organisation der Kinderbetreuung. Der Regelbedarf im Bürgergeld bleibt 2025 unverändert, wobei die Inflation bei der Berechnung berücksichtigt wird. Diese Maßnahmen stärken die wirtschaftliche Situation von Familien und sorgen dafür, dass mehr Geld im Familienalltag zur Verfügung steht.
Kitas und Schulen: Betreuung und Bildung im Wandel
Die Betreuung und Bildung von Kindern in Kitas und Schulen stehen weiterhin im Fokus der Familienpolitik. Ab 2026 soll der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen umgesetzt werden. Das bedeutet, dass alle Kinder ab dem Grundschulalter einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung haben – ein wichtiger Schritt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Regierung fördert zudem gezielt den Bau und die Sanierung von Kitas und Schulen, um die Qualität der Betreuung und Bildung zu verbessern und Chancengleichheit für alle Kinder zu schaffen. Ein weiteres Ziel ist die Einführung einer verpflichtenden Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstands aller Vierjährigen, um frühzeitig Förderbedarf zu erkennen und gezielt zu unterstützen. Um dem Fachkräftemangel in Kitas entgegenzuwirken, wird die Anwerbung internationaler Fachkräfte vereinfacht und beschleunigt. So sollen mehr qualifizierte Betreuer für Kinder zur Verfügung stehen und die Betreuungssituation in Kitas und Schulen nachhaltig verbessert werden.
Was bedeutet das für (werdende) Eltern?
Prüfe deine Einkommenssituation, insbesondere im Hinblick auf die geltende Grenze für das Elterngeld und die aktuellen gesetzlichen Regelungen beim Elterngeld.
Wenn ihr euch die Betreuung partnerschaftlich aufteilt, informiert euch über die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus.
Behalte die geplante Einführung der Kindergrundsicherung im Blick – vor allem, wenn du aktuell Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhältst.
Nutze, sobald verfügbar, die neuen digitalen Antragssysteme – sie sollen Zeit und Nerven sparen.
Politischer Aufbruch mit offenem Ausgang
Die neue Koalition hat die Familienpolitik auf ihre Agenda gesetzt. Besonders die geplante Kindergrundsicherung könnte langfristig viel bewegen, vor allem für einkommensschwächere Familien. Allerdings: Noch stimmen die Parteimitglieder über den Koalitionsvertrag ab. Viele der Maßnahmen gehen erst nach der Abstimmung in Planung, und ihre Umsetzung braucht Zeit. Für Eltern heißt das vor allem eines – weiter aufmerksam bleiben, gut planen und auf dem Laufenden bleiben.