Internationaler Tag der Kinderrechte 2025: Kinderschutzbund stellt Forderung
Zum Internationalen Tag der Kinderrechte fordert der Kinderschutzbund Bayern: Kinderrechte müssen endlich in die Bayerische Verfassung...
Am 20. November ist Internationaler Tag der Kinderrechte. Dieser besondere Tag macht weltweit darauf aufmerksam, dass junge Menschen eigene Rechte haben, die geachtet und geschützt werden müssen. Wie in der Pressemeldung des Kinderschutzbundes Landesverband Bayern mitgeteilt, soll dieser Tag in diesem Jahr auch ein Anlass sein, den Blick auf die rechtliche Stellung von Kindern im Freistaat zu richten.
Der Verband fordert, Kinderrechte endlich ausdrücklich in die Bayerische Verfassung aufzunehmen. Damit würde Bayern den Bundesländern Hessen, Baden Württemberg, Brandenburg, Bremen und Thüringen folgen, die Kinderrechte bereits auf höchster Ebene gesichert haben.
Kinderrechte dauerhaft absichern
Der Kinderschutzbund Bayern betont, dass Kinder in besonderer Weise auf Schutz, Förderung und Beteiligung angewiesen sind. Diese Rechte sollten nach Auffassung des Verbandes nicht von politischen Mehrheiten oder wechselnden Prioritäten abhängig sein, sondern eine klare rechtliche Grundlage erhalten.
„Wir sprechen viel darüber, Kinder zu schützen und zu stärken – aber damit das in jeder Situation gilt, brauchen Kinderrechte eine klare rechtliche Basis“, sagt Susanna Kaiser, Vorsitzende Landesvorstand des Kinderschutzbundes Bayern: „Kinder haben ein Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Diese Rechte dürfen nicht von politischen Mehrheiten oder wechselnden Prioritäten abhängen. Eine Verfassungsverankerung stellt sicher, dass die Stimme von Kindern in Bayern verbindlich gehört wird.“
Was eine Verankerung in der Verfassung bewirken kann
Eine ausdrückliche Regelung in der Verfassung soll dazu beitragen, dass das Wohl des Kindes bei staatlichen Entscheidungen vorrangig berücksichtigt wird, Schutz und Förderung verlässlicher organisiert werden und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Schule, Jugendhilfe und Kommunen systematisch gestärkt wird. Zugleich würde staatliches Handeln unabhängiger von Regierungswechseln und kurzfristigen politischen Stimmungen.
„In unserer täglichen Arbeit sehen wir deutlich, wie groß der Unterschied zwischen einer Empfehlung und einer rechtlichen Verpflichtung ist“, sagt Alexandra Schreiner-Hirsch, pädagogische Leitung des Kinderschutzbundes Bayern. „Ein Verfassungsanker gibt Orientierung und Bestand. Er schützt Kinderrechte auch dann, wenn sich gesellschaftliche oder politische Rahmenbedingungen verändern.“
Erfahrungen aus anderen Bundesländern
Ein Blick in die Bundesländer, in denen Kinderrechte bereits verfassungsrechtlich festgeschrieben sind, zeigt nach Angaben des Kinderschutzbundes, dass dies positive Folgen für das staatliche Handeln haben kann. Die Verankerung stärkt die Verbindlichkeit in Bereichen wie Bildung, Jugendhilfe, Beteiligungsverfahren und Kinderschutz. Sie schafft klare Leitplanken und Strukturen, die Kinder und Familien langfristig unterstützen und bei Entscheidungen eine verlässliche Orientierung bieten.
Fazit
Der Internationale Tag der Kinderrechte erinnert jedes Jahr daran, dass Kinder ihren eigenen Schutz und eigene Rechte benötigen. In Bayern verbindet der Kinderschutzbund diesen Anlass mit dem Appell, Kinderrechte dauerhaft und sichtbar in der Verfassung zu verankern. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder nicht nur im Alltag im Blick sind, sondern auch rechtlich eine starke Stimme erhalten.