Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung verbessern

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Die Bundesregierung hat heute den zweiten Evaluationsbericht zum KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) verabschiedet. Seit 2019 unterstützt der Bund die Länder mit zusätzlichen Mitteln bei Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Im Zeitraum von 2023 bis 2024 sollen den Ländern rund vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die Mittel müssen von den Ländern hauptsächlich in die Handlungsfelder investiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Verbesserung des Betreuungsschlüssels zwischen Fachkräften und Kindern, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte sowie die Stärkung der Kita-Leitungen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus äußerte sich positiv zu den Ergebnissen der Evaluation. Die vorliegende Evaluation gibt ihnen Rückenwind für ihre Vorhaben. Sie wollten auch in Zukunft in gute Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen aller Kinder investieren. Der nächste Schritt: Gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen entwickeln wir derzeit Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards in der Kindertagesbetreuung.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Investitionen und Maßnahmen sich bewährt haben: In vielen Bereichen konnte die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung weiterentwickelt werden. Insbesondere wurden Verbesserungen beim Betreuungsschlüssel erzielt.

Die Evaluation zeigt jedoch auch, dass einige Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie und des Fachkräftemangels in der Kindertagesbetreuung nicht ihre volle Wirkung entfalten konnten. Obwohl es bundesweite Verbesserungen bei Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung gibt, bestehen weiterhin Unterschiede zwischen den Ländern. Aus diesem Grund empfiehlt die Evaluation, die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung durch bundesweite Qualitätsstandards im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zu regeln, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicherzustellen.

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wurden bereits wichtige Empfehlungen der Evaluation umgesetzt und ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt. Als nächsten Schritt sieht der Koalitionsvertrag vor, das KiTa-Qualitätsgesetz gemeinsam mit den Ländern in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen.

Mehr Informationen www.bmfsfj.de/evaluationsbericht-kiqutg

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