Weltkindertag: Appell für besseren Kinderschutz vor sexuellem Missbrauch

© Igorvetushko

Am 20. September wird weltweit der Weltkindertag begangen, der sich für die Umsetzung von mehr Kinderrechten in allen Bereichen des Alltags einsetzt. Ein zentrales Element ist der Schutz vor sexuellem Missbrauch und die Verhinderung von pädokriminellem Content im Internet. In Deutschland fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland im Hinblick auf diesen Aktionstag noch mehr Engagement für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Hier gelte es, noch mehr die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen.

Diskussion über aktuen Handlungsbedarf 

Innerhalb der EU werden die Rechte der Kinder zu einem Feld mit akutem Handlungsbedarf kontrovers diskutiert. Die geplante Gesetzesinitiative der EU zum Schutz vor sexuellem Kindesmissbrauch im Internet sieht sich Kritik ausgesetzt, dass die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbreitung von pädokriminellem Content, kurz CSAM, weitgehende Verletzungen der Privatsphäre in Kauf nehmen. Tritt ein wie auch immer formulierter Gesetzesentwurf bis August 2024 nicht in Kraft, läuft die von der EU beschlossene Interimsregelung auf. Genau darauf nimmt ein Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments Bezug. Die Unterzeichner fordern die Parlamentarier auf, die EU-Gesetzesinitiative zur Verhinderung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet zu unterstützen. 

Den Brief unterzeichnet haben 169 Personen aus über 30 Staaten. Akademiker, Rechtsanwälte und IT-Spezialisten sind ebenso vertreten wie Vertreter von NGOs. Die Unterzeichner betonen, dass ein großer Teil des Gesetzesvorschlags darauf abziele, die freiwilligen Initiativen, die von zahlreichen Internetunternehmen seit 2009 eingeführt wurden, um pädokriminellen Content zu entdecken, in Zukunft dauerhaft und rechenschaftspflichtig zu etablieren. 

temporäre Regelung zum Kinderschutz läuft 2024 aus

Zugleich läuft die innerhalb der EU geltende temporäre Regelung zum Kinderschutz am 3. August 2024 aus. Diese Maßnahmen waren als Temporary Derogation am 14. Juli 2021 beschlossen worden. Vor der Verabschiedung hatten einige Unternehmen ihre Aktivitäten zum Schutz vor der Verbreitung von pädokriminellem Content eingestellt. Mit gravierenden Folgen, denn die Zahl der Meldungen von sexuellem Kindesmissbrauch sank innerhalb der EU um 58%. Auf diese alarmierende Entwicklung vor 2021 nehmen die Unterzeichner des Briefs Bezug, wenn sie davor darauf hinweisen, dass die Online-Tools mindestens 80 % aller Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch aufdeckten. Allein 2022 wurden innerhalb der EU 1,5 Millionen individuelle Berichte gemeldet und registriert. Sollten diese Online-Tools nach August 2024 nicht mehr zur Verfügung stehen, so die Warnung, würde sich die Tür im Internet für den ungehinderten Austausch von pädokriminellem Content wie auch dem Cyber-Grooming noch weiter öffnen.

verdächtige Inhalte werden untersucht

Die Unterzeichner betonen, dass die vorgesehenen Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet einen präventiven Charakter haben. Das Screenen von verdächtigen Inhalten verhindere das Begehen von sexuellen Straftaten und das Cyber-Grooming, die Kontaktanbahnung von Pädophilen gegenüber Kindern im Internet, aber auch die psychologische Schädigung der Opfer, wenn der Content erst einmal im Internet kursiert. Verpflichtende Regelungen für das Entdecken seien dabei nur als allerletzter Schritt in Betracht zu ziehen, wenn sich die Maßnahmen zur Minimierung der Risiken als unzureichend erweisen. 

Technologie zur Aufdeckung sexuellem Kindesmissbrauch

Als erste erfolgreich arbeitende Technologie führen die Unterzeichner die Photo DNA ins Feld. Diese habe seit 2009 die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erfolgreich unterstützt und sich als Tool bewährt, das die Aufdeckung von Bildern mit sexuellem Kindesmissbrauch bewährt, deren Zahl in den zweistelligen Millionenbereich gehe. Kritikern begegnen sie mit dem Verweis, dass die Genauigkeitsrate bei 1:50 Milliarden liege. Angesichts der rasanten Fortschritte beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz werde die Treffergenauigkeit weiter steigen. 

Auch sei die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – ein zentraler Kritikpunkt der Gegner des Gesetzesentwurfs - nicht bedroht. Ähnlich wie bei Warnhinweisen an Internet-Nutzern vor Scamming Links könnten die bereits verfügbaren Internet-Tools anhand von Kommunikationsmustern vor der Verschlüsselung der Kommunikation erkennen, ob von den kontaktaufnehmenden Personen die Gefahr einer Kontaktanbahnung drohe. Entscheidend sei, so der Appell der Unterunterzeichner, dass CSAM gar nicht erst im offenen Internet zirkulieren darf, ehe der Austausch dieses Content in noch schlechter kontrollierbare Darknet-Kanäle wandere.

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