Der spannende erste Besuch beim Kieferorthopäden
Zahnspange – warum und wann?
In den westlichen Ländern sind Zahn- und Kieferfehlstellungen gar nicht so selten - so benötigt laut einer älteren Studie in Bayern etwa die Hälfte der Kinder eine kieferorthopädische Regulierung, meist weniger aus ästhetischen, sondern maßgeblich aus funktionellen Gründen. Gebissanomalien können - meist erst im Erwachsenenalter – zu erheblichen Problemen führen, wie etwa Einschränkungen beim Kauen, Kiefergelenksproblemen mit muskulären Verspannungen, Kopf- und Nackenschmerzen und einer frühzeitigen Schädigung des Kiefergelenkes an sich. Zahnfehlstellungen beeinträchtigen das Zähneputzen und auch die professionelle Pflege durch den Zahnarzt und begünstigen so die Entstehung von Karies und Zahnbetterkrankungen (Parodontitis), die später zum vorzeitigen Verlust von Zähnen führen können.
Erstes Beratungsgespräch
Außerdem brechen schief nach vorne stehende Schneidezähne bei Stürzen viel leichter ab, als gerade Zähne. Zur Klärung der Frage ob und wann eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll und notwendig ist, können Eltern mit ihrem Kind oder aber auch Erwachsene direkt einen Kieferorthopäden aufsuchen. Das übliche Alter für eine kieferorthopädische Regulierung ist etwa 10 bis 15 Jahre, aber auch bereits im Milchgebiss wenn die ersten bleibenden Zähne durchbrechen (etwa 6. Lebensjahr) kann eine Behandlung medizinisch indiziert sein. Dann steht ein Erstgespräch beim Kieferorthopäden an. Gesetzliche Krankenkassen bezahlen in jedem Fall eine kiefer- orthopädische Erstuntersuchung in voller Höhe. Fehlstellungen des Kiefers werden in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt, die Kasse zahlt eine Behandlung bei Kindern und Jugendlichen erst ab Stufe 3. Stellt der Arzt bei der Untersuchung fest, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, weil die Voraussetzungen nicht vorliegen, müssen Eltern die weiteren Kosten selbst bezahlen. Die Kosten einer Behandlung nach Vollendendung des 18. Lebensjahres sind in der Regel vom Versicherten selbst zu tragen.
Was wird bei der Erst-Untersuchung gemacht?
Durch die Erst-Untersuchung kann der Kieferorthopäde abschätzen, ob ein Behandlungsbedarf überhaupt vorliegt, wie groß dieser ist und wann der beste Zeitpunkt zum Beginn der Behandlung vorliegt. Einige Behandler machen bereits beim ersten Termin die Diagnostik, andere Kieferorthopäden vereinbaren hierzu einen zweiten Termin. In der Erstbefragung, der sogenannten Anamnese, versucht der Kieferorthopäde die Ursachen der Zahn- und Kieferfehlstellungen zu bestimmen. Etwa ob es bereits Fehlstellungen in der Familie gibt, ob Zähne nicht angelegt sind, ob das Kind Daumen gelutscht hat. Dann werden der Schädel und das Gebiss vermessen. Es werden erste Abdrücke vom Ober- und Unterkiefer genommen und zwei Röntgenaufnahmen gemacht. Ebenfalls untersucht der Kieferorthopäde die Zähne und die Kieferknochen, z. B. wieweit sich Zähne schon gelockert haben. Und er stellt Fragen zur Mundhygiene.
Der Zahnarzt/Kieferorthopäde misst den Engstand oder andere mögliche Anomalien in Millimetern. Die Befunde muss er gegenüber der Krankenkasse belegen, dafür werden die Abdrücke, Röntgenbilder und gegebenenfalls Fotos angefertigt. Auf dem Behandlungsplan dokumentiert der Zahnarzt die Diagnose, die geplante Therapie sowie die geplanten Maßnahmen und die verwendeten Geräte. Die voraussichtliche Dauer der Behandlung wird notiert, ebenso die geschätzten Material- und Laborkosten und die voraussichtlichen Gesamtkosten. Der Behandlungsplan ist für gesetzlich Versicherte kostenlos. Der Zahnarzt reicht ihn bei der Krankenkasse ein. Stimmt die Kasse zu, erhält der Patient eine Benachrichtigung und die Behandlung kann beginnen.
Für den ersten Termin bei einem Kieferorthopäden sollten sie und Ihr Kind sich daher besonders viel Zeit nehmen. Ziel sollte auf jeden Fall sein, dass nach Ihrem Besuch keine Fragen mehr offen sind und sie und ihr Kind sich umfassend informiert fühlen. Nach Auswertung der Anfangsunterlagen setzen Arzt und Patient sich erneut zusammen, um verschiedene Behandlungsoptionen zu besprechen und gemeinsam den individuellen Plan zu entscheiden, denn meist führen viele Wege zum Ziel. Von daher müssen Sie sich nach dem ersten Termin nicht sofort für einen Behandlungsplan entscheiden. Im individuellen Gespräch werden Sie und Ihr Kind natürlich auch über eventuelle Schwierigkeiten oder Komplikationen informiert. Denn jeder medizinische Eingriff kann auch immer Nebenwirkungen oder Schwierigkeiten hervorrufen. Daher sollte der Arzt Ihnen diese Informationen auch schon im ersten Gespräch mitteilen.