Kindergeld ab 25 Ausbildung – was du wissen solltest

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Viele junge Erwachsene fragen sich: Bekomme ich noch Kindergeld, wenn ich mit 25 noch in der Ausbildung bin? Die Antwort darauf ist leider nicht ganz einfach – aber keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel.

Das Kindergeld wird ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Der Staat geht davon aus, dass junge Menschen bis dahin ihre erste Ausbildung abgeschlossen haben und finanziell auf eigenen Beinen stehen können.

Aber: Es gibt wichtige Ausnahmen, bei denen du auch über das 25. Lebensjahr hinaus noch Kindergeld bekommen kannst. Eine dieser Ausnahmen betrifft genau dich, wenn du mit 25 oder älter noch in der Ausbildung steckst.

Wann gibt es Kindergeld ab 25 noch?

Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus wird nur in wenigen Ausnahmefällen weitergezahlt:

1. Wehr- oder Zivildienst wurde geleistet

Wenn du den Bundeswehrdienst oder einen anerkannten Freiwilligendienst (z. B. FSJ oder BFD) abgeleistet hast, verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld um genau diesen Zeitraum. Maximal kannst du so bis zum 26. Geburtstag Kindergeld erhalten.

2. Verzögerung durch Krankheit oder andere Härtefälle

In seltenen Fällen kann auch eine längere Krankheit oder ein anderer Härtefall dazu führen, dass der Kindergeldanspruch über 25 hinaus gilt. Das musst du allerdings mit Attesten oder Nachweisen belegen – und der Familienkasse erklären.

Wichtig: Nur bei Erstausbildung

Eine zentrale Bedingung für Kindergeld ab 25: Du musst dich in einer Erstausbildung befinden. Das heißt:

Wenn du bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast und zum Beispiel ein Zweitstudium beginnst, gibt es in der Regel kein Kindergeld mehr, auch wenn du noch unter 25 bist.

Einkünfte und Kindergeld – Wie viel darfst du verdienen?

Viele Auszubildende und Studierende fragen sich, wie viel sie neben ihrer Ausbildung oder ihrem Studium arbeiten und verdienen dürfen, ohne dass der Anspruch auf Kindergeld verloren geht. Gerade wenn das Geld knapp ist, sind Nebenjobs oder Werkstudentenstellen eine beliebte Möglichkeit, das eigene Budget aufzubessern. Doch es gibt klare Regeln, die du kennen solltest, damit du weiterhin Kindergeld bekommst.

Grundsätzlich gilt: Solange du dich in einer Ausbildung oder einem Studium befindest, darfst du nebenbei arbeiten. Die sogenannte 20-Stunden-pro-Woche-Regel spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie besagt, dass du während des Semesters oder der Ausbildungszeit in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten solltest, um als „Kind in Ausbildung“ zu gelten und weiterhin Anspruch auf Kindergeld zu haben. Diese Grenze soll sicherstellen, dass deine Ausbildung oder dein Studium im Mittelpunkt steht und nicht die Erwerbstätigkeit.

Es gibt jedoch Ausnahmen

In den Semesterferien oder während unterrichtsfreier Zeiten darfst du auch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass dein Kindergeldanspruch automatisch entfällt. Auch bei bestimmten Jobs, wie zum Beispiel einem Pflichtpraktikum im Rahmen deiner Ausbildung, gelten andere Regeln. Wichtig ist, dass die Familienkasse immer prüft, ob deine Beschäftigung den Charakter einer Nebentätigkeit hat und deine Ausbildung weiterhin im Vordergrund steht.

Ein weiterer wichtiger Punkt

Seit 2012 gibt es keine feste Einkommensgrenze mehr für das Kindergeld. Das bedeutet, dass dein Verdienst grundsätzlich keine Rolle mehr spielt – entscheidend ist, dass du die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllst und deine Ausbildung oder dein Studium ernsthaft und zielgerichtet betreibst. Trotzdem kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass die Familienkasse genauer hinschaut, zum Beispiel wenn du sehr viel arbeitest oder dein Einkommen deutlich über dem Betrag des Kindergeldes liegt.

Für Eltern ist es wichtig zu wissen, dass sie auch dann weiterhin Kindergeld für ihre Kinder bekommen können, wenn diese älter als 18 Jahre sind – vorausgesetzt, die Kinder befinden sich in einer Ausbildung oder einem Studium und erfüllen die genannten Voraussetzungen. Die Regeln werden allerdings strenger, je älter das Kind ist, und die Familienkasse verlangt oft zusätzliche Nachweise, wie zum Beispiel Immatrikulationsbescheinigungen oder Ausbildungsnachweise.

In Deutschland gibt es viele Möglichkeiten, wie du als Auszubildender oder Student Kindergeld bekommen kannst. Wichtig ist, dass du dich an die geltenden Regeln hältst und bei Unsicherheiten rechtzeitig Informationen einholst. Die Bundesagentur für Arbeit und die Familienkasse sind die richtigen Ansprechpartner, wenn du Fragen zu deinem Anspruch auf Kindergeld, zu den Voraussetzungen oder zu den Nachweisen hast.

Nicht vergessen

Es gibt auch Ausnahmen, bei denen du nach dem 25. Lebensjahr weiterhin Kindergeld bekommen kannst – zum Beispiel, wenn du eine Behinderung hast, die dich daran hindert, dich selbst zu versorgen. In solchen Fällen solltest du dich unbedingt individuell beraten lassen.

Fazit: Halte dich an die Regeln, informiere dich regelmäßig über deine Möglichkeiten und wende dich bei Fragen an die zuständigen Behörden. So stellst du sicher, dass du während deiner Ausbildung oder deines Studiums weiterhin Kindergeld bekommst und finanziell abgesichert bist.

Wie beantragt man Kindergeld nach dem 25.?

Wenn du denkst, dass du Anspruch hast, ist der wichtigste Schritt: Sprich mit deinen Eltern und der Familienkasse. Denn:

Die Auszahlung erfolgt dann wie gewohnt an deine Eltern – oder direkt an dich, wenn du das mit der Familienkasse so vereinbart hast.

Was tun, wenn kein Kindergeld mehr gezahlt wird?

Wenn du keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hast, gibt es Alternativen, um dich während der Ausbildung finanziell über Wasser zu halten:

Fazit: Rechtzeitig informieren lohnt sich

Kindergeld ab 25 – das klingt erstmal nach einem Sonderfall. Aber gerade bei Wehrdienst, Freiwilligendienst oder Härtefällen kannst du tatsächlich länger unterstützt werden. Informiere dich frühzeitig, lass deine Unterlagen prüfen und verliere keine Zeit beim Antrag.

Noch Fragen? Dann schnapp dir einen Termin bei der Familienkasse oder einer Sozialberatung – denn gerade in der Ausbildung zählt jeder Euro.

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