Arbeitslosigkeit und Kindergeld: Was Eltern wissen müssen
Kindergeld wird auch bei Arbeitslosigkeit gezahlt. Hier erfährst du, wie Anspruch, Höhe und Anrechnung auf Bürgergeld geregelt sind.
Auch wenn ein Elternteil oder beide Eltern arbeitslos werden, besteht der Anspruch auf Kindergeld weiterhin. Kindergeld wird grundsätzlich unabhängig vom Einkommen gezahlt – entscheidend ist, dass ein Elternteil in Deutschland wohnt oder hier steuerpflichtig ist.
👉 Gut zu wissen: Arbeitslosigkeit führt nicht zum Verlust des Kindergeldanspruchs.
Höhe des Kindergeldes
Seit 2023 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat und Kind – egal, wie viele Kinder in der Familie leben. Dieser Betrag bleibt auch bei Arbeitslosigkeit unverändert. Es gibt keine Kürzungen, wenn Arbeitslosengeld I oder II (Bürgergeld) bezogen wird.
Kindergeld und Bürgergeld (ehemals Hartz IV)
Kindergeld zählt als Einkommen und wird auf das Bürgergeld angerechnet. Das bedeutet:
- Das Kindergeld wird bei der Berechnung des Bürgergelds berücksichtigt.
- Es mindert den Bedarf des Kindes und wird von der Jobcenter-Leistung abgezogen.
Beispiel: Wenn ein Kind 250 Euro Kindergeld erhält, wird dieser Betrag vom Bürgergeld abgezogen, sodass sich die staatliche Leistung entsprechend reduziert.
Kindergeld bei längerer Arbeitslosigkeit
Auch bei längerer Arbeitslosigkeit bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Das Kind muss unter 18 Jahre alt sein.
- Für Kinder bis 25 Jahre gibt es Kindergeld, wenn sie sich in Ausbildung, Studium oder auf Jobsuche befinden.
- Für arbeitslose Kinder zwischen 18 und 21 Jahren gibt es ebenfalls Kindergeld, wenn sie bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind.
Antrag und Zuständigkeit
- Kindergeld wird bei der Familienkasse beantragt.
- Änderungen, wie Arbeitslosigkeit oder ein Wohnsitzwechsel, sollten umgehend gemeldet werden.
- Auch wer Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezieht, muss Kindergeld extra beantragen – es wird nicht automatisch ausgezahlt.
Steuerliche Vorteile und Kinderfreibetrag
Neben dem Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft automatisch, ob das Kindergeld oder der Freibetrag steuerlich günstiger ist (sog. Günstigerprüfung). Bei Arbeitslosigkeit bleibt dieses Verfahren unverändert bestehen.
Fazit
➡️ Kindergeld wird auch bei Arbeitslosigkeit gezahlt – egal ob kurzzeitig oder langfristig.
➡️ Beim Bezug von Bürgergeld wird Kindergeld jedoch angerechnet.
➡️ Eltern sollten Änderungen wie Arbeitslosigkeit immer der Familienkasse melden, damit es nicht zu Rückforderungen kommt.
-unterstützt durch KI-