Zugewinnausgleich bei Scheidung

Anwältin rät zur finanziellen Vorsorge

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Was passiert mit dem Geld nach der Trennung? Bei einer Scheidung greift der gesetzliche Zugewinnausgleich – doch der sorgt häufig für Streit. Warum gerade Frauen finanziell vorsorgen sollten und wie ein Ehevertrag helfen kann, erklärt eine Münchner Scheidungsanwältin im FAZ-Interview.

Scheidung ist nicht nur eine Herzenssache, sondern auch eine Frage des Geldes. Mit einem Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung sollen beide Ex-Partner gleichberechtigt profitieren. Das berichtet die Online-Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). In einem Interview erklärt u.a. die Münchner Scheidungsanwältin Michaela Braun, warum insbesondere für Frauen ein Ehevertrag vorteilhaft ist..

Scheidung als finanzieller Wendepunkt

Eine Scheidung ist häufig der Moment, in dem Enttäuschung und unerfüllte Erwartungen aufeinandertreffen. Doch viele Paare übersehen, dass auch finanzielle Fragen eine entscheidende Rolle spielen. Denn rechtlich betrachtet ist eine Ehe nicht nur eine emotionale, sondern auch eine wirtschaftliche Verbindung. Besonders deutlich wird das beim sogenannten Zugewinnausgleich – einer Regelung, die greift, wenn kein Ehevertrag vorliegt.

Halbe-halbe beim Vermögenszuwachs

Der Zugewinnausgleich bestimmt, wie das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen aufgeteilt wird. Maßgeblich sind zwei Stichtage: der Tag der Eheschließung und der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Der Partner, der in diesem Zeitraum mehr Vermögen erwirtschaftet hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz auszahlen. Eingerechnet werden dabei alle Vermögenswerte – von Immobilien über Aktien bis zu Unternehmensanteilen.

Was auf den ersten Blick nach Fairness klingt, sorgt in der Praxis oft für Streit. Häufig geht es um Bewertungsfragen: Wie wird eine Immobilie angesetzt? Welche Schulden zählen zum Anfangsvermögen? Was passiert mit Schenkungen oder Erbschaften?

Was zählt alles zum Vermögen?

„Durch die Tatsache, dass sie verheiratet waren und gemeinsam gewirkt haben wie in einer Gesellschaft, soll der eine Partner dann auch von dem partizipieren, was beim anderen Partner entstanden ist", sagt Braun. Für die Berechnung würden sämtliche Eigentumswerte berücksichtigt – darunter Immobilien, aber auch Luxusgüter wie teure Uhren oder Kunstwerke.

Frauen im Nachteil trotz Ausgleichsregel

Auf den ersten Blick scheint der Zugewinnausgleich besonders Frauen in klassischen Ehemodellen zu helfen. Doch die Realität sieht oft anders aus. „Typischerweise unterstellen Ehemänner nach der Scheidung, die Frau hätte nichts gemacht, auf seine Kosten gelebt und jetzt wolle sie auch noch die Hälfte von seinem Vermögen abhaben“, erklärt Braun. In solchen Fällen würden Vermögenswerte absichtlich kleingerechnet oder gar verschwiegen.

Zudem haben viele Frauen keinen Überblick über die Familienfinanzen: Sie wissen nicht, welches Vermögen ihr Partner besitzt oder wo es liegt.

Wenn Vermögen plötzlich verschwindet

Problematisch werde es besonders dann, wenn während der Trennungszeit Vermögen verschoben oder ausgegeben wird – etwa für teure Anschaffungen. „Gibt es eine fragwürdige Vermögensverschiebung zwischen Trennung und Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, wird geprüft, was der Mann mit dem Geld gemacht hat, und dann muss er nachweisen, dass er das Geld nicht unredlich ausgegeben hat [...]“, ergänzt Braun.

Ehevertrag als Schutzinstrument

Gerade Frauen, die während der Ehe auf Erwerbstätigkeit verzichtet oder in Teilzeit gearbeitet haben, sind beim Zugewinnausgleich im Nachteil. Während der Ehemann Vermögen aufbaut, bleibt ihr eigener Zugewinn gering. Im Ergebnis gehen viele mit deutlich weniger Geld aus der Ehe – trotz gemeinsamer Lebensleistung.

Ein Ehevertrag kann laut Braun hier gezielt gegensteuern – etwa durch einen modifizierten Zugewinnausgleich oder individuell geregelte Unterhaltsansprüche.

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