Defizite in Familienpolitik und Familienrecht

Nach den Vorstellungen der Koalition sollte Artikel 6 durch folgende Formulierung ergänzt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt." Für GRÜNE, LINKE, Kinderschutzbund und andere Gruppierungen war der Koalitionskompromiss keine „starke Formulierung“. Da für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig ist, ist die Regierungsvorlage gescheitert. Der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer stellt fest: „Der Vorschlag der Koalition ist ausgewogen. Grundsätzlich sind aber Kinderrechte in den Grundrechten enthalten. Eigentlich bedarf es keiner Aufnahme in die Verfassung, was auch namhafte Verfassungsrechtler hervorheben“
