Keine Post zur Beitragserhöhung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Zum 1. Januar 2023 können die gesetzlichen Krankenkassen ihren individuellen Zusatzbeitrag erhöhen. Erwartet wird ein Anstieg um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte. Das Tückische: Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten nicht mit einem gesonderten Schreiben über diese Beitragserhöhung und das damit zusammenhängende Sonderkündigungsrecht informieren. Diese Pflicht ist bis Mitte 2023 ausgesetzt. Diese Ausnahmeregelung wurde im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes beschlossen. Zwar müssen die Kassen ihre Mitglieder auf anderem Wege, etwa auf der Homepage oder im Mitgliedermagazin, informieren. „Es ist aber absehbar, dass auf diesen Wegen viele Menschen nicht erreicht werden“, sagt Sascha Straub, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Wie sich Versicherte über mögliche Beitragserhöhungen informieren können und worauf sie bei einem Kassenwechsel achten sollten, erläutert die Verbraucherzentrale Bayern:

