Neuer Fahrplan für den Übertritt
Kultusminister Michael Piazolo: „Anpassung des Übertrittsverfahrens an Ausnahmesituation“

Das Bayerische Kultusministerium passt das Übertrittsverfahren für die Viertklässlerinnen und Viertklässler der aktuellen besonderen Ausnahmesituation an.
„Im Zentrum unserer Überlegungen steht, dass unsere Viertklässlerinnen und Viertklässler faire Bedingungen beim Übertritt an die weiterführenden Schulen bekommen. Dazu dient auch eine Anpassung des Übertrittsverfahrens an die aktuelle besondere Ausnahmesituation für Schule und Unterricht“ betont Kultusminister Michael Piazolo.
Der Ministerrat hat heute folgende Rahmenbedingungen beschlossen: Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13. März 2020 – dem letzten Schultag vor der Schulschließung – erzielten Noten. Verpflichtende Proben werden mit Rücksicht auf die Schülerinnen und Schüler bis zum Übertrittszeugnis nicht mehr gefordert. Wenn die Schulen am 20. April 2020 wieder öffnen, können die Schülerinnen und Schüler bis zum neu angesetzten Termin für das Übertrittszeugnis am 11. Mai 2020 an weiteren drei freiwilligen Proben teilnehmen. „Die Eltern können entscheiden, ob die Ergebnisse der drei freiwilligen Proben in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht in die Durchschnittsnote einfließen. Das bedeutet: Jedes Kind kann sich verbessern, keines wird sich verschlechtern“, so Kultusminister Michael Piazolo. Die drei freiwilligen Proben können nur stattfinden, wenn die Schulen wie geplant am 20. April 2020 öffnen.




