© adobe Stock
Growth of the family budget. Man holds family from his father, mother, daughter and son against the background of stack of coins
Growth of the family budget. Man holds family from his father, mother, daughter and son against the background of stack of coins.
Das Elterngeld und das Familiengeld sind zentrale staatliche Leistungen, die Familien in Bayern finanziell unterstützen. Das bayerische Familiengeld ist eine spezielle Form des Geldes, die Familien im Freistaat Bayern nach dem Familiengeldgesetz (BayFamGG) erhalten. Der Freistaat ist Träger dieser Leistung und sorgt für die gesetzliche Grundlage und Auszahlung.
Das Bayerische Familiengeld fördert die Wahlfreiheit der Eltern und unterstützt verschiedene Familienentwürfe, indem es die Erziehungsleistung unabhängig von der Art der Kinderbetreuung – ob in Kitas, Krippe oder zu Hause – anerkennt. Das Familiengeld ersetzt das frühere Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld, die gebündelt und aufgestockt wurden, um eine einheitliche und verbesserte finanzielle Unterstützung zu bieten. Ab Januar 2025 geborene Kinder erhalten das neue Kinderstartgeld, das das bisherige Familien- und Krippengeld ersetzt und die Förderung der frühkindlichen Betreuung weiter stärkt.
Im Zuge der Änderungen und der Änderung im System der Familienleistungen wurde der Weg politischer Entscheidungen maßgeblich durch die CSU, das Kabinett, das Staatsministerium sowie das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und die zuständige Landesbehörde gestaltet. Die zuständige Stelle bearbeitet sowohl Anträge als auch Änderungen persönlicher Daten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Die Förderung von Arbeit und die Vereinbarkeit mit dem Leben von Familien stehen im Mittelpunkt der bayerischen Familienpolitik. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes das Familiengeld, wobei die Höhe der Leistungen für das erste und zweite Kind besonders hervorgehoben wird. Das Familiengeld ist eine einkommensunabhängige Unterstützung, die allen Familien zugutekommt.
Die Bewilligung und Beantragung erfolgen unkompliziert: Der Antrag auf Elterngeld gilt gleichzeitig als Antrag auf Familiengeld, insbesondere wenn Eltern in Bayern Elterngeld beantragt haben. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich, und der Online Antrag über das Zentrum Bayern Familie und Soziales vereinfacht den Prozess zusätzlich. Ein wichtiger Hinweis: Im Antragsprozess sollten Eltern auf mögliche Hinweise und Fallstricke achten, um keine Falle zu übersehen.
Das Krippengeld wird im Rahmen der neuen Leistungen ebenfalls berücksichtigt und ist Teil der umfassenden Reform der Familienförderung in Bayern.
Elterngeld und Familiengeld sind zwei wichtige, aber grundlegend unterschiedliche staatliche Leistungen, die Eltern in verschiedenen Phasen ihrer Familienzeit unterstützen. Während das Elterngeld eine bundesweite Leistung ist, die den Einkommensausfallwährend der Elternzeit kompensiert, stellt das Familiengeld eine bayerische Besonderheit dar, die Unabhängigkeit von Einkommen oder Berufstätigkeit gewährt. Hier die beiden Leistungen im Vergleich:
1. Elterngeld: Unterstützung während der Elternzeit
Das Elterngeld wird von der Bundesrepublik Deutschland finanziert und soll den Einkommensverlust ausgleichen, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes beruflich pausieren oder in Teilzeit arbeiten. Merkmale des Elterngeldes:
Höhe der Zahlung: Eltern erhalten in der Regel 65 % des gesetzlichen Einkommens , mindestens jedoch 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat.
Bezugszeitraum: Ehepaare können gemeinsam 14 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen, die sie frei untereinander aufteilen können.
Alternative: ElterngeldPlus:
- Für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.
- Monatliche Zahlung von 150 bis 900 Euro
- Bezugsdauer: Doppelt so lange wie das klassische Elterngeld.
- Partnerschaftsbonus: Eltern können bis zu vier weitere Monate ElterngeldPlus beziehen, wenn beide Elternteile zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.
- Alleinerziehende: Sie haben Anspruch auf die gleichen Bezugszeiträume wie Paare.
Das Elterngeld gibt Eltern die Möglichkeit, den ersten Lebensabschnitt ihres Kindesintensiver zu begleiten, ohne vollständig auf ein Einkommen verzichten zu müssen.
2. Familiengeld: Eine Leistung des Freistaats Bayern
Das Familiengeld ist eine spezifische Leistung in Bayern und richtet sich an Familien mit Kleinkindern. Es soll die finanzielle Belastung in den ersten Lebensjahren eines Kindesreduzieren, unabhängig von Einkommen oder Erwerbstätigkeit.
Merkmale des Familiengeldes:
- Höhe der Zahlung:
- 250 Euro monatlich pro Kind.
- 300 Euro monatlich ab dem dritten Kind.
- Bezugszeitraum: Familien erhalten das Familiengeld für Kinder im Alter zwischen 13. und 36. Lebensmonat
- Unabhängig vom Einkommen: Familien, die zuvor Elterngeld erhalten haben, haben Anspruch auf das Familiengeld, unabhängig davon, ob sie arbeiten oder nicht.
Das Familiengeld ist besonders attraktiv, weil es keine Rolle spielt, wie viel die Eltern verdienen oder ob sie berufstätig sind. Es ermöglicht eine gewisse finanzielle Freiheitwährend der Kleinkindphase.
Antragstellung: So beantragen Sie Elterngeld und Familiengeld
Die Antragstellung für Elterngeld und Familiengeld in Bayern ist besonders unkompliziert gestaltet. Wenn Sie als Eltern in Bayern Elterngeld beantragen, gilt dieser Elterngeldantrag automatisch auch als Antrag auf Familiengeld. Das bedeutet: Für die meisten Familien ist kein zusätzlicher Antrag auf Familiengeld notwendig – das Verfahren läuft für 99 % der Eltern ganz automatisch über das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Sollten Sie keinen Elterngeldantrag gestellt haben, können Sie den Antrag auf Familiengeld frühestens drei Monate vor dem 13. Lebensmonat Ihres Kindes einreichen. Auch ein späterer Leistungsbeginn ist möglich. Die Antragstellung funktioniert bequem online über die Website des ZBFS oder klassisch per Formular, das Sie an die zuständige Regionalstelle senden. Bei Fragen zur Antragstellung oder zum Ausfüllen des Antrags hilft Ihnen das Servicetelefon des ZBFS gerne weiter – erreichbar montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter 0931 32090929. So erhalten Familien in Bayern schnell und unkompliziert die Unterstützung, die ihnen zusteht.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
© Zwergerl Magazin
Hinweis: Das bayerische Familiengeld wird für das erste und zweite Kind jeweils im zweiten und dritten Lebensjahr gezahlt. Für Kinder, die ab Januar 2025 geboren werden, ersetzt das neue Kinderstartgeld das bisherige Familien- und Krippengeld. Diese Änderungen führen dazu, dass Familien- und Krippengeld zu einer einmaligen Leistung zusammengefasst werden, um die finanzielle Unterstützung für Familien und die Förderung der Kinderbetreuung zu verbessern. Das Krippengeld als eigenständige Leistung entfällt für Neugeborene ab diesem Stichtag.
© Zwergerl Magazin
Wie lassen sich die Leistung Elterngeld und Familiengeld kombinieren?
Elterngeld und Familiengeld lassen sich in Bayern optimal kombinieren, um Familien mit kleinen Kindern bestmöglich zu unterstützen. Sobald Sie Elterngeld beziehen und die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie das Familiengeld automatisch – ganz unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit oder der Art der Betreuung Ihres Kindes. Das Familiengeld beträgt 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro monatlich. Beide Leistungen – Elterngeld und Familiengeld – sind eigenständige Unterstützungen, die sich ergänzen und nicht gegenseitig angerechnet werden. So profitieren Familien in Bayern von einer durchgängigen finanziellen Entlastung während der ersten Lebensjahre ihrer Kinder. Wenn Sie Fragen zur Kombination der Leistungen haben oder weitere Informationen benötigen, steht Ihnen das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) als Ansprechpartner zur Verfügung. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um die bestmögliche Unterstützung für Ihre Familie zu erhalten!
