Ferienprogramm in der Nähe: So findet ihr Angebote in Oberbayern



Die Schulferien eines Jahres summieren sich auf mehr freie Tage, als die meisten berufstätigen Eltern Urlaub haben. Die Lücke füllen Ferienprogramme der Gemeinde, die Betreuung im Hort und mehrtägige Freizeiten. Wer danach sucht, merkt schnell: Eine Stelle, bei der alles zusammenläuft, gibt es nicht.
Ferienpässe und Ferienprogramme werden in Bayern vor allem von den Städten und Gemeinden selbst auf die Beine gestellt, wie das Familienportal des bayerischen Sozialministeriums festhält. Es gibt also kein einheitliches Landesprogramm, sondern Hunderte örtliche Angebote mit eigenen Anmeldewegen, eigenen Preisen und eigenen Altersgrenzen.
Für euch heißt das: Die Suche beginnt nicht bei einem Portal, sondern beim Namen eurer Gemeinde. Zum Programm gehören laut Sozialministerium übrigens auch eintägige, kostengünstige Erlebnisreisen für Kinder, die in den Ferien zu Hause bleiben.
Die eigene Gemeinde oder Stadt. Viele oberbayerische Kommunen geben ein Ferienpass-Heft heraus oder stellen das Programm auf ihre Website, oft Wochen vor Ferienbeginn und häufig mit einem festen Anmeldetag.
Das örtliche Jugendamt. Das Sozialministerium nennt es als erste Anlaufstelle für die Suche nach Angeboten in der Nähe. Für Familien in den Landkreisen sitzt es im Landratsamt, in kreisfreien Städten bei der Stadt. Eine Adressliste aller bayerischen Jugendämter führt das Bayerische Landesjugendamt.
Der Kreis- oder Stadtjugendring. Jugendringe bieten vielfach selbst Ferienprogramme an und übernehmen laut dem Informationspapier von Sozial- und Kultusministerium häufig Aufgaben, die ihnen die Jugendämter übertragen haben, gerade im Bereich Ferienangebote. Den zuständigen Jugendring findet ihr über die Jugendring-Suche des Bayerischen Jugendrings unter www.bjr.de/strukturen/jugendringe.
Die kommunale Jugendpflege. Sie plant und koordiniert die Jugendarbeit vor Ort und kann beim Jugendamt oder beim Kreis- beziehungsweise Stadtjugendring angesiedelt sein. Wer dort anruft, landet meist bei der Person, die das Ferienprogramm tatsächlich zusammenstellt.
Für die Landeshauptstadt verweist das Sozialministerium auf www.ferien-muenchen.de als Sammelstelle für Münchner Ferienangebote.
| Angebot | Wer organisiert es | Wichtig zu wissen |
|---|---|---|
| Kommunales Ferienprogramm, Ferienpass | Gemeinde, Stadt- oder Kreisjugendring | Einzelne Aktionen, auch eintägige kostengünstige Ausflüge; gilt formal nicht als rechtsanspruchserfüllend |
| Ferienbetreuung im Hort oder Haus für Kinder | Träger der Einrichtung | Fast ganzjährig geöffnet; das Förderrecht lässt bis zu 30 Schließtage plus bis zu fünf Fortbildungstage im Jahr zu |
| Mehrtägige Ferienfreizeit | Jugendverbände, Jugendringe, freie Träger | Eigene Anmeldung und eigener Preis, Übernachtung außer Haus |
| Ferienangebot nach dem Rechtsanspruch ab 2026/27 | Landkreis oder kreisfreie Stadt | Montag bis Freitag bis zu acht Stunden; an 20 Werktagen im Jahr (Schließzeit) gilt der Anspruch nicht |
Der schrittweise eingeführte Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 ausdrücklich auch in den unterrichtsfreien Zeiten: montags bis freitags bis zu acht Stunden täglich, ausgenommen sind gesetzliche Feiertage. Das stellen Sozial- und Kultusministerium in ihrem gemeinsamen Papier mit Stand Dezember 2025 klar.
Eine Einschränkung gehört dazu, und sie ist groß: Bayern nutzt die mögliche Schließzeit voll aus. An 20 Werktagen im Jahr, also vier Wochen, gilt der Anspruch in den Ferien nicht. Wann diese Wochen liegen, entscheidet die Kommune, Vorgaben dazu gibt es nicht. Plant also damit, dass ihr für vier Ferienwochen im Jahr selbst eine Lösung braucht, Urlaub, Großeltern oder ein privates Angebot.
Zwei weitere Details, die in der Praxis oft übersehen werden: Der Anspruch beginnt erst mit dem ersten Schultag der ersten Klasse, nicht schon in den Sommerferien davor. Und er endet mit dem Beginn der fünften Klasse, umfasst also noch die Sommerferien nach der vierten Klasse.
Zuständig für die Ferienangebote sind die Landkreise und kreisfreien Gemeinden als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Es ist kommunale Aufgabe, bei Bedarf ein Angebot bereitzustellen. Die Schule ist dafür nicht die richtige Adresse.
Wichtig zum Verständnis: Die klassischen kommunalen Ferienprogramme und Sommercamps bleiben bestehen. Seit einer Änderung im Bundesrecht 2026 zählen Ferienangebote der Jugendarbeit auch offiziell zur Erfüllung des Anspruchs, wenn ein öffentlicher Träger oder ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sie anbietet. Für Angebote anderer Veranstalter gilt das nicht automatisch, sie decken den Bedarf vieler Familien aber trotzdem ab. Wenn euch Betreuung in einer bestimmten Woche fehlt, zählt am Ende, ob es ein Angebot gibt, nicht unter welcher Überschrift es läuft.
Eine staatliche Bezuschussung von Ferienangeboten ist nicht vorgesehen, Elternbeiträge dürfen erhoben werden. Deshalb unterscheiden sich die Preise von Ort zu Ort deutlich, von wenigen Euro für einen Nachmittag im Ferienpass bis zu dreistelligen Beträgen für eine Betreuungswoche. Ob eure Gemeinde Ermäßigungen für Familien mit kleinem Einkommen gewährt, steht meist nicht im Programmheft. Fragt beim Träger oder beim Jugendamt direkt nach, das kostet ein Telefonat.
Auf die staatliche Familienerholungsförderung braucht ihr dabei nicht zu hoffen: Das Zentrum Bayern Familie und Soziales fördert ausdrücklich nur den gemeinsamen Urlaub von Eltern und Kindern in einer anerkannten Familienferienstätte. Urlaube von Kindern ohne Eltern sind ausgeschlossen. Für den Familienurlaub selbst gelten Einkommensgrenzen von 31.000 Euro für Alleinerziehende mit einem Kind und 34.000 Euro für ein Elternpaar mit einem Kind, je weiterem Kind kommen 4.800 Euro dazu. Der Antrag muss vor der Buchung beim ZBFS eingehen.
Ferienangebote sind keine schulischen Veranstaltungen. Sprengel- oder Gemeindegrenzen spielen deshalb keine Rolle, euer Kind darf auch zum Programm der Nachbargemeinde gehen, wenn dort ein Platz frei ist. Das macht die Suche in den Landkreisen rund um München deutlich einfacher, gerade wenn ihr ohnehin in die andere Richtung pendelt.
Die Kehrseite derselben Regel: Einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung gibt es für den Weg zum Ferienangebot nicht, weil der nur im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen entsteht. Fahrgemeinschaften mit anderen Familien aus der Klasse sind in der Praxis oft die Lösung.
Zum Kinderschutz gilt für Ferienangebote unter staatlicher Schulaufsicht seit 1. Oktober 2026 eine Bekanntmachung des Kultusministeriums: Der Träger muss der Schulaufsicht vor dem Einsatz jeder Betreuungsperson ein höchstens drei Monate altes erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Wer wissen will, wie es im konkreten Angebot gehandhabt wird, fragt beim Träger nach dessen Schutzkonzept.
In den Tourismusregionen südlich von München gibt es neben den Gemeindeprogrammen oft offene Ferienangebote, die auch Einheimische nutzen können, etwa den Kinderferienspaß im Tegernseer Tal oder das Aktivprogramm in Bayrischzell, das dort den klassischen Ferienpass ersetzt. Für ältere Grundschulkinder, die erstmals ohne Eltern verreisen, organisieren freie Träger wie das Ferienwerk Fahrten-Ferne-Abenteuer mehrtägige Freizeiten. Und in München findet ihr im Münchner Ferienportal unter www.ferien-muenchen.de Tagesbetreuung, Ferienfreizeiten, Tagesausflüge und Workshops, die sich nach Ferienzeit und Alter filtern lassen.
Bleiben trotzdem Tage übrig, helfen manchmal schon zwei, drei gut gewählte Tagesausflüge über die Woche. Ideen dafür sammeln wir laufend in den besten Ausflügen im ZwergerlLand.
Wer im Januar bei der Gemeinde anruft und fragt, wann das Programm erscheint und wie die Anmeldung läuft, hat den entscheidenden Vorsprung. Die meisten Plätze sind nicht deshalb weg, weil es zu wenige gibt, sondern weil der Anmeldetag unbemerkt vorbeigegangen ist.
Der Anspruch beginnt mit dem ersten Schultag der ersten Klasse, also nicht schon in den Sommerferien vor der Einschulung. Er endet mit dem Beginn der fünften Klasse und umfasst damit noch die Sommerferien nach der vierten Klasse, wie das Informationspapier der Ministerien ausführt.
In der Regel ja, aber nicht lückenlos. Das bayerische Förderrecht lässt Horten und Häusern für Kinder bis zu 30 Schließtage im Jahr zu, dazu bis zu fünf weitere Tage für Fortbildung und Konzeptionsentwicklung. Die Einrichtung gibt die Schließzeiten meist zu Beginn des Kinderbetreuungsjahres bekannt.
Ja. Ferienangebote sind keine schulischen Veranstaltungen, Sprengel- und Gemeindegrenzen haben daher keine unmittelbare Bedeutung. Ob ein Platz frei ist und ob Auswärtige mehr zahlen, entscheidet der jeweilige Veranstalter.
Nein. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung entsteht nur im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen, und dazu zählen Ferienangebote nicht. Den Transport organisieren die Familien selbst, oft über Fahrgemeinschaften.
Eine staatliche Bezuschussung von Ferienangeboten ist nicht vorgesehen, Elternbeiträge sind zulässig. Die Familienerholungsförderung des greift nur beim gemeinsamen Urlaub von Eltern und Kindern, nicht bei Ferienfahrten ohne Eltern. Ob es kommunale Ermäßigungen gibt, erfahrt ihr beim Träger oder beim Jugendamt.
Stand der Angaben: 18. Oktober 2026
Recherchiert und geschrieben mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft und verantwortet von Dieter Hein.
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News & AktuellesZuständig sind die Landkreise und kreisfreien Gemeinden als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Bereitstellung eines Ferienangebots ist kommunale Aufgabe im eigenen Wirkungskreis, Ansprechpartner ist also das Jugendamt im Landratsamt beziehungsweise in der Stadt, nicht die Schule.