Neue EU-Regeln gegen Greenwashing: Was bei Kinderkleidung jetzt gilt



Zwei Baby-Bodys im Regal, der eine kostet 7 Euro, der andere 19. Auf dem teuren klebt ein grünes Schild mit Blatt-Symbol und dem Wort "nachhaltig". Mehr Information gibt es nicht, und an der Kasse steht schon die nächste Familie. Genau diese Situation hat der Gesetzgeber jetzt im Blick.
Seit dem 27. September 2026 gelten strengere Vorschriften dafür, wie Unternehmen mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen werben dürfen. Grundlage ist die EU-Richtlinie gegen Greenwashing, die in Deutschland über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt wurde, wie das Verbraucherportal Bayern des Umweltministeriums erklärt. Die Regeln gelten für alle Produkte, also auch für Strampler, Windeln, Holzspielzeug und Babypflege. Eine eigene Vorschrift nur für Kindersachen gibt es nicht.
Der wichtigste Punkt für den Einkauf: Pauschale Begriffe allein genügen nicht mehr. Wirbt eine Marke mit "nachhaltig", "grün" oder "umweltfreundlich", muss laut Verbraucherzentrale direkt dort erklärt werden, was damit gemeint ist. Also auf derselben Verpackung, derselben Produktseite, demselben Plakat. Ein Verweis auf eine Unterseite, die erst nach drei Klicks kommt, reicht nicht.
Dazu kommen vier weitere Verbote, die das bayerische Verbraucherportal nennt. Erstens dürfen Aussagen, die nur für einen Teil gelten, nicht mehr auf das ganze Produkt bezogen werden. "Aus Recyclingmaterial", wenn nur die Verpackung recycelt ist, fällt damit weg. Zweitens sind "klimaneutral" oder "CO2-neutral" verboten, wenn die Neutralität allein über gekaufte Kompensationszertifikate zustande kommt und nicht über tatsächlich geringere Emissionen. Drittens darf niemand mehr mit Selbstverständlichkeiten werben, also mit etwas, das ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Viertens sind Zukunftsversprechen wie "klimaneutral bis 2035" nur noch zulässig, wenn dahinter ein konkreter, öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan steht, den unabhängige Sachverständige regelmäßig prüfen.
Für euch heißt das im Laden vor allem eins: Wo nur ein grünes Blatt und ein Schlagwort stehen, fehlt etwas. Wo eine Zahl, ein Materialanteil oder ein Siegel mit Prüfstelle genannt wird, könnt ihr weiterlesen und vergleichen.
Die zweite große Änderung betrifft die bunten Labels auf dem Etikett. Erlaubt sind nur noch Nachhaltigkeitssiegel, die auf unabhängigen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen stammen, so die Verbraucherzentrale. Selbst erfundene Marken-Labels, die eine Firma sich ohne externe Kontrolle auf die eigene Kollektion druckt, sind damit raus.
Als verlässliche staatliche Zeichen nennt die Verbraucherzentrale das EU-Biosiegel, das EU-Ecolabel und den Blauen Engel. Weitere geprüfte Siegel sind im staatlichen Portal Siegelklarheit gelistet, das Siegel nach einheitlichen Kriterien bewertet. Dort lohnt der Blick, bevor ihr einem Zeichen vertraut, das ihr nicht kennt.
Ehrlich bleibt zu sagen: Die neuen Regeln sortieren die offensichtlich leeren Versprechen aus. Sie sagen euch nicht, welches der verbliebenen Textilsiegel streng und welches eher lax prüft. Genau darauf weist das bayerische Verbraucherportal hin, wenn es betont, dass die Vorschriften die eigene kritische Bewertung nicht ersetzen. Je konkreter und nachvollziehbarer eine Umweltaussage belegt ist, desto eher trägt sie.
| Was auf dem Etikett steht | Zulässig? | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| "Nachhaltig" oder "umweltfreundlich" ohne Erklärung | Nein | Die Erläuterung muss auf derselben Verpackung oder Seite stehen |
| "Klimaneutral", erreicht nur über Kompensationszertifikate | Nein | Nur tatsächliche Emissionsminderung zählt |
| "Klimaneutral bis 2035" | Nur mit Plan | Konkreter, öffentlich einsehbarer, unabhängig geprüfter Umsetzungsplan |
| "Aus Recyclingmaterial", wenn nur die Verpackung gemeint ist | Nein | Teilaussagen dürfen nicht aufs ganze Produkt bezogen werden |
| Eigenes Marken-Label ohne externe Prüfung | Nein | Nur unabhängige Zertifizierung oder staatliche Siegel |
Ein Missverständnis räumen wir gleich aus: Hier geht es um Werbung, nicht um Schadstoffe. Ob ein Baby-Body frei von bedenklichen Farbstoffen ist, regeln Chemikalien- und Produktsicherheitsvorschriften, nicht das Wettbewerbsrecht. Ein Kleidungsstück, das nach den neuen Regeln korrekt beworben wird, ist deshalb nicht automatisch schadstoffärmer als das Schnäppchen daneben. Wer dazu Informationen sucht, ist bei den Siegeln besser aufgehoben, die ausdrücklich Rückstände prüfen, und bei den Siegelbewertungen des Umweltbundesamts.
Auch über Arbeitsbedingungen in der Produktion sagen die Werberegeln nichts. Sie verlangen nur, dass eine Aussage stimmt und erklärt wird.
Fast unbemerkt ist im Sommer eine zweite Regel in Kraft getreten, die den Kleiderschrank eurer Kinder betrifft. Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen in der EU unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe nicht mehr vernichten, wie die Europäische Kommission mitteilt. Für mittlere Unternehmen gilt das Verbot ab 2030, Klein- und Kleinstunternehmen sind ausgenommen.
Stattdessen muss die Ware vorrangig weiterverkauft, gespendet oder für die Wiederverwendung aufbereitet werden. Vernichtet werden darf nur in eng begrenzten Ausnahmen, etwa bei unsicherer, beschädigter oder gefälschter Ware. Nationale Behörden kontrollieren das und können Bußgelder verhängen, Nachweise müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.
Die Größenordnung dahinter: Nach Schätzung der Europäischen Umweltagentur werden 4 bis 9 Prozent aller in Europa auf den Markt gebrachten Textilien vernichtet, bevor sie je getragen wurden. Das sind jährlich 264.000 bis 594.000 Tonnen. Rechtsgrundlage ist die EU-Ökodesign-Verordnung, Textilien sind die erste Produktgruppe, für die sie greift.
Ein Teil der neuen Vorgaben hat mit Umwelt gar nichts zu tun, hilft aber, wenn der Strampler nach drei Wäschen aus der Naht geht. Händlerinnen und Händler müssen seit dem Stichtag einheitlich über die gesetzliche Gewährleistung informieren, im Laden etwa per Aushang, im Onlinehandel auf der Website.
Fehlt dieser Hinweis, ändert das nichts an euren Rechten. Kaufvertrag und Gewährleistung bleiben bestehen, betont die Verbraucherzentrale; dem Anbieter drohen in dem Fall Abmahnungen oder Wettbewerbsklagen. Und noch ein Detail lohnt sich zu kennen: Gibt ein Hersteller freiwillig eine kostenlose Garantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Produkt und informiert er den Händler darüber, muss der Händler euch darauf hinweisen. Relevant ist das weniger beim Body als bei Kinderwagen, Autositz oder Fahrrad.
Die günstigste und sparsamste Variante bleibt die, die kein Siegel braucht. Babysachen werden oft nur wenige Wochen getragen, bevor die nächste Größe dran ist. Wie viel die Erstausstattung tatsächlich kostet und wo sich Gebrauchtes lohnt, haben wir in Was kostet eine Baby-Erstausstattung? aufgeschlüsselt. Kinderkleidermärkte und Basare gibt es in der Region regelmäßig, etwa den oder den ; die Termine wechseln saisonal.
Nur, wenn die Klimaneutralität nicht allein durch den Kauf von Kompensationszertifikaten zustande kommt. Beruht sie ausschließlich auf Kompensation, ist die Aussage laut Verbraucherportal Bayern seit dem 27. September 2026 nicht mehr erlaubt.
Sie muss sich auf das beziehen, was tatsächlich gemeint ist. Unternehmen dürfen nicht mehr mit Umweltaussagen zum gesamten Produkt werben, wenn nur ein Teil betroffen ist, etwa die Verpackung. Das stellt das Verbraucherportal Bayern ausdrücklich klar.
Nein. Die Vorschriften betreffen Werbung und Siegel, nicht die stoffliche Zusammensetzung. Für Schadstofffragen sind Chemikalien- und Produktsicherheitsrecht zuständig sowie Siegel, die Rückstände prüfen.
Eure Rechte bleiben unverändert bestehen, auch ohne Aushang, so die Verbraucherzentrale. Dem Anbieter können Abmahnungen oder Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs drohen. Behörden dürfen selbst nicht abmahnen, Beratung gibt es bei den Verbraucherzentralen.
Großen Unternehmen in der EU ist das seit dem 19. Juli 2026 untersagt, für mittlere Unternehmen gilt das Verbot ab 2030. Die Ware muss nach Angaben der vorrangig weiterverkauft, gespendet oder wiederverwendet werden.
Stand der Angaben: 16. Oktober 2026
Recherchiert und geschrieben mit KI-Unterstützung, redaktionell geprüft und verantwortet von Dieter Hein.
Gesundheit & Wohlbefinden| EU-Ecolabel, Blauer Engel, EU-Biosiegel |
|---|
| Ja |
| Staatliche Grundlage, von der Verbraucherzentrale als verlässlich genannt |
Wer beim Wickeln ansetzen möchte, findet in Gute Gründe für die Stoffwindeln die Argumente und die Beratungsstellen dazu. Und wenn ihr im Familienalltag an anderen Stellen weitermachen wollt, sammelt Nachhaltiger Familienalltag Ideen, die ohne großen Aufwand funktionieren.
Was die neuen Regeln verändert haben, zeigt sich erst über die nächsten Monate, wenn Etiketten und Produktseiten nachgezogen werden. Bis dahin gilt die unaufgeregte Faustregel: Ein Versprechen, das nicht erklärt, was es meint, hat seit Ende September schlicht keine Grundlage mehr.
Die Verbraucherzentrale verweist auf das staatliche Portal Siegelklarheit, das Siegel nach einheitlichen Kriterien bewertet. Ergänzend lohnen die Siegelübersichten von Verbraucherzentrale und Umweltbundesamt, weil sie Prüftiefe und Reichweite der einzelnen Zeichen einordnen.