Neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz und weitere Änderungen für Familien in 2024

Neues Gebäudeenergiegesetz
Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) setzt sich insbesondere mit dem "Kesseltausch" auseinander: Wer ab 2024 seinen alten Wärmeerzeuger austauscht, muss eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien installieren. Solange ein Heizsystem jedoch läuft und instandgehalten werden kann, müssen sich Eigenheimbesitzer keine Sorgen machen.
Nachweisflicht für einige Heizungstypen
Das GEG legt die Anforderung an das Heizsystem fest, wobei verschiedene Optionen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben existieren. SHK-Fachbetriebe differenzieren zwischen Heizungsanlagen mit und ohne Nachweispflicht. Einige Lösungen, wie Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpen, und Heizungen mit Strom, Biomasse oder Wasserstoff, erfordern keinen expliziten Nachweis. Auch hybride Systeme, die die 65-Prozent-Anforderung durch eine Kombination von Wärmepumpe oder Solarthermie-Anlage mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung erfüllen, sind von der Nachweispflicht befreit.

