Neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz und weitere Änderungen für Familien in 2024
Ab 2024 müssen Heizungen beim Austausch zu 65% erneuerbare Energien nutzen, so das neue Gebäudeenergiegesetz. Der Staat fördert die Modernisierungen großzügig. Zusätzlich steigen Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss und Kinderfreibetrag.

Neues Gebäudeenergiegesetz
Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) setzt sich insbesondere mit dem "Kesseltausch" auseinander: Wer ab 2024 seinen alten Wärmeerzeuger austauscht, muss eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien installieren. Solange ein Heizsystem jedoch läuft und instandgehalten werden kann, müssen sich Eigenheimbesitzer keine Sorgen machen.
Nachweisflicht für einige Heizungstypen
Das GEG legt die Anforderung an das Heizsystem fest, wobei verschiedene Optionen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben existieren. SHK-Fachbetriebe differenzieren zwischen Heizungsanlagen mit und ohne Nachweispflicht. Einige Lösungen, wie Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpen, und Heizungen mit Strom, Biomasse oder Wasserstoff, erfordern keinen expliziten Nachweis. Auch hybride Systeme, die die 65-Prozent-Anforderung durch eine Kombination von Wärmepumpe oder Solarthermie-Anlage mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung erfüllen, sind von der Nachweispflicht befreit.
Hauseigentümer haben die Freiheit, Heizungsanlagen ihrer Wahl zu installieren, solange sie nachweisen können, dass die GEG-Anforderungen erfüllt sind. Dabei können auch die Abwärme-Rückgewinnung oder Einzelfeuerstätten, beispielsweise mit Holzpellets, in die Berechnungen einbezogen werden.
Regelung der Nutzungsdauer alter Heizungen
Darüber hinaus klärt das GEG Unsicherheiten darüber, wie lange alte Öl- oder Gasheizungen weiter betrieben werden können. So kann die alte Heizung in Betrieb bleiben, wenn sie nicht älter als 30 Jahre ist und funktioniert. Bei einer Störung kann sie repariert werden. Erst wenn das nicht mehr geht und die alte Heizung ersetzt wird, gilt das GEG: Das neue System muss dann zu 65 % erneuerbare Energien verwenden.
Für energetische Modernisierungen bis spätestens 2028 besteht die Möglichkeit, ein fossiles Brennstoff-basiertes Heizsystem einzubauen. Nach diesem Zeitpunkt bleibt dies unter bestimmten Bedingungen möglich, jedoch wird die Laufzeit von Brennwertsystemen auf fossiler Basis ab dem 31.12.2044 begrenzt.
Staatliche Förderung bei Neuanschaffung
Der Staat unterstützt Hausbesitzer mit großzügigen Förderungen, die bis zu 70 Prozent der Kosten abdecken können. Unabhängig vom Einkommen gibt es mindestens 30 Prozent Zuschuss, bei Haushalten mit niedrigem Einkommen sind es 60 Prozent. Zusätzlich gibt es Zuschüsse von bis zu 20 Prozent für diejenigen, die sich bis 2028 für einen Austausch entscheiden, wobei dieser Betrag alle zwei Jahre um drei Prozent abnimmt.







