Unterstützung in der Krise

1. Sofortzuschlag für Kinder
Den monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder nur Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen. Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli pro Kind erbracht. Die Auszahlung erfolgt gesondert und nicht zeitgleich mit den übrigen Leistungsansprüchen. Kinder, für die Kinderzuschlag bezogen wird, erhalten den Sofortzuschlag durch eine Erhöhung des . Hier steigt der Höchstbetrag auf 229 Euro pro Kind und Monat. Familien, die die genannten Leistungen bereits beantragt haben oder diese erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Juli automatisch angepasst. Die Auszahlung erfolgt damit über die jeweils zuständigen Einrichtungen – also zum Beispiel durch die oder, im Falle des Kinderzuschlags, durch die Familienkasse der BA. Im SGB II erfolgt die Auszahlung in der Regel erst im Laufe eines Monats und nicht zeitgleich mir den übrigen Leistungsansprüchen im Voraus.


