Schutz für die Kleinsten trotz knapper Familienkasse
Steigende Energiekosten und hohe Inflation bereiten vielen Eltern Probleme – auch bei den Entscheidungen für den bestmöglichen Gesundheitsschutz ihrer Kleinsten. Denn nicht alle Meningokokken-Impfungen werden von allen gesetzlichen Kassen gezahlt.

Steigende Energiekosten und hohe Inflation bereiten vielen Eltern Probleme – auch bei den Entscheidungen für den bestmöglichen Gesundheitsschutz ihrer Kleinsten. Denn nicht alle Meningokokken-Impfungen
ArtikelAb März 2020 ist Impfen gegen Masern PflichtWas jetzt für Sie und Ihre Kinder wichtig wird werden von allen gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Zwar müssen die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) standardmäßig empfohlenen Impfungen als Pflichtleistung übernommen werden. Bei zusätzlich möglichen Impfungen aber steht es den Krankenkassen frei, ob sie die Kosten übernehmen oder nicht. Nachfragen kann sich lohnen, denn viele Kassen leisten die Erstattung freiwillig.
Meningokokken-Erkrankungen sind zum Glück sehr selten, sie können allerdings innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden. Sie treffen am häufigsten Babys und Kleinkinder, da deren Immunsystem noch nicht vollständig ausgebildet ist. Viele Eltern wissen jedoch nicht, dass die standardmäßig empfohlene Impfung gegen Meningokokken der Gruppe C ihre Kinder nicht gegen andere hierzulande vorkommende Meningokokken-Gruppen schützen kann. Doch viele Krankenkassen übernehmen mittlerweile auch zusätzliche Impfungen, wie z. B. gegen Meningokokken B und ACWY, ganz oder teilweise. Nachfragen kann sich also lohnen, um die Kleinsten besser zu schützen und die Familienkasse zu entlasten.
Viele Krankenkassen erstatten Impfungen freiwilligAlle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) standardmäßig empfohlenen Impfungen müssen von allen Krankenkassen als Pflichtleistung übernommen werden. Bei zusätzlich möglichen Impfungen, wie denen gegen Meningokokken B und ACWY, steht es den Krankenkassen frei, ob sie die Kosten übernehmen oder nicht. Wiebke Kottenkamp, Pressesprecherin der BKK VBU, begründet die Überlegungen der Krankenkasse, die Impfungen gegen Meningokokken B und ACWY komplett zu erstatten: „Die Entscheidung für den bestmöglichen Schutz der eigenen Kinder vor einer sehr seltenen, aber lebensbedrohlichen Erkrankung sollte nicht am Geld scheitern. Am Ende ist Impfen natürlich eine individuelle Entscheidung der Eltern. Aber es ist unser Anliegen, für diejenigen, die sich für eine Impfung entscheiden, auch die größtmögliche Unterstützung zu bieten.“





