Schutz für die Kleinsten trotz knapper Familienkasse

Steigende Energiekosten und hohe Inflation bereiten vielen Eltern Probleme – auch bei den Entscheidungen für den bestmöglichen Gesundheitsschutz ihrer Kleinsten. Denn nicht alle Meningokokken-Impfungen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Zwar müssen die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) standardmäßig empfohlenen Impfungen als Pflichtleistung übernommen werden. Bei zusätzlich möglichen Impfungen aber steht es den Krankenkassen frei, ob sie die Kosten übernehmen oder nicht. Nachfragen kann sich lohnen, denn viele Kassen leisten die Erstattung freiwillig.
Meningokokken-Erkrankungen sind zum Glück sehr selten, sie können allerdings innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden. Sie treffen am häufigsten Babys und Kleinkinder, da deren Immunsystem noch nicht vollständig ausgebildet ist. Viele Eltern wissen jedoch nicht, dass die standardmäßig empfohlene Impfung gegen Meningokokken der Gruppe C ihre Kinder nicht gegen andere hierzulande vorkommende Meningokokken-Gruppen schützen kann. Doch viele Krankenkassen übernehmen mittlerweile auch zusätzliche Impfungen, wie z. B. gegen Meningokokken B und ACWY, ganz oder teilweise. Nachfragen kann sich also lohnen, um die Kleinsten besser zu schützen und die Familienkasse zu entlasten.

