Ab März 2020 ist Impfen gegen Masern Pflicht

Masern sind alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit. Und eigentlich könnten sie schon längst ausgerottet sein.
Dennoch erkranken jedes Jahr Hunderte an der hochansteckenden und mitunter lebensbedrohlichen Infektion. Dabei sind es nicht einmal die entschiedenen Impfgegner, die in Deutschland für eine schlechte Impfquote sorgen, sondern Eltern, welche die zweite und entscheidende Impfung schlicht vergessen. Um das gefährliche Virus endlich wirksam einzudämmen, tritt ab 1. März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft. Dann müssen alle Kindergarten- und Schulkinder beide Schutzimpfungen gegen Masern bekommen haben.
Nichtimpfen wird teuer
Das Gesetz regelt, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr den Kindergarten oder die Schule nur dann besuchen dürfen, wenn sie die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen können. Auch bei der Betreuung durch eine Tagesmutter ist die vollständige Masernimmunisierung jetzt verpflichtend. Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder bei bereits erlittener Krankheit ein ärztliches Attest erbracht werden. Kinder, die schon jetzt in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schule oder Kita betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Auch Erzieher, Tagesmütter, Lehrer oder medizinisches Personal, die berufsmäßig mit kleinen Kindern umgehen, unterliegen ab März der Impfpflicht. Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, begehen künftig eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro rechnen.

