Auch am Urlaubsort selbst kann es zu Ärger kommen. Lärm am Pool, verschmutzte Zimmer oder nicht erbrachte Leistungen berechtigen oft zu Preisnachlässen. Laut Frankfurter Tabelle sind je nach Mangel bis zu 50 Prozent Minderung des Reisepreises möglich.
Bei Pauschalreisen gilt das deutsche Reiserecht (§§ 651 BGB). Wenn das Hotelzimmer erheblich von der Buchung abweicht oder Leistungen fehlen, können Reisende eine Minderung verlangen:
- Kein gebuchter Balkon: 5–10 % Minderung
- Starker Baulärm am Tag: bis 25 %
- Schimmel im Bad: bis 25 %
Wichtig ist, Mängel sofort vor Ort zu melden, idealerweise beim Reiseleiter oder Veranstalter, und sie schriftlich sowie mit Fotos zu dokumentieren. Nach der Rückkehr muss die Minderung innerhalb eines Monats schriftlich eingefordert werden. Wird der Anspruch abgelehnt oder bleibt unbeantwortet, kann der Rechtsweg nötig werden.
Für individuell gebuchte Hotels, etwa über Booking.com, gilt das Pauschalreiserecht nicht. Hier greifen das allgemeine Mietrecht und die AGBs der Plattform. Dennoch können auch dort Mängel reklamiert und Preisnachlässe eingefordert werden.