Die Corona-Krise stellt nicht nur Unternehmen vor große Probleme. Auch in den kleinsten Einheiten, den Familien schlägt die Krise voll durch und stellt diese ebenfalls vor finanzielle Probleme.
Millionen Mütter und Väter sind in diesen Corona-Krisenzeiten besonders gebeutelt. Eltern, die nicht arbeiten können, weil sie ihre Kleinen zu Hause betreuen, kämpfen mit Verdienstausfall. Solo-Selbstständige und FreiberuflerArtikelFamilienpaten Mangfalltal und Wasserburg sind für Familien daFamilienpaten-Koordinatorin Beate Zeif informiert über das Thema Familienpatenschaft. wissen nicht, wie es weitergeht. Werdende ElternArtikelUnd plötzlich ist alles anders…KoKi – Netzwerk frühe Kindheit unterstützt Familien in Kurzarbeit fürchten mit weniger Elterngeld auskommen zu müssen, wenn das Baby da ist. , leiden unter dem Spagat zwischen Job und Pflege. Für sie hat unser Staat ein spezielles Auffangnetz geknüpft: unter <,) finden Sie die wichtigsten Familienerleichterungen.
Berufstätige, die einen schwerkranken Angehörigen betreuenArtikelEhrenamtliche FamilienpatenschaftenLandkreis Bad Tölz-Wolfratshausen – Ehrenamtliche Familienpatenschaften sind mehr als nur ein Engagement – sie sind ein Zeichen gelebter Solidarität. Sie helfen Familien in schwierigen Lebenslagen und schenken Vertrauen, Zeit und Stabilität.
Mit dem Kinderzuschlag (KiZ) steht Familien mit kleinem Einkommen eine Unterstützung in Höhe von maximal 185 Euro pro Monat und Kind zu, zusätzlich zum Kindergeld.
Im Rahmen der Corona-Krise wird der Kinderzuschlag nun zu einem „Notfall-KiZ“ angepasst. Er soll zügig helfen, wenn Familien jetzt Einkommenseinbrüche erleiden und plötzlich nur noch ein kleines Einkommen erzielen.
Elterngeld
Die Elterngeldregelungen sollen für betroffene Familien zeitlich befristet angepasst werden, um sie in der aktuellen Lebenslage weiterhin effektiv mit dem Elterngeld unterstützen zu können.
Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung
im März schlossen die deutschen Bundesländer weitgehend die Schulen und Kitas oder hoben die Schulpflicht auf. Die Länder haben dabei unterschiedliche Regelungen getroffen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können zur Betreuung ihrer Kinder für einen kurzen Zeitraum ihrem Arbeitsplatz fernbleiben, ohne dass sie weniger Lohn bekommen. Voraussetzung ist, dass es keine anderen Möglichkeiten der Kinderbetreuung gibt, zum Beispiel Ehepartner oder andere Eltern in der Nachbarschaft.
Lohnersatz wegen Kita- und Schulschließung
Wenn Sie wegen der geschlossenen Kitas und Schulen nicht zur Arbeit können und einen Verdienstausfall haben, weil Sie Ihr Kind betreuen müssen, können Sie eine Entschädigung bekommen. Diese soll Sie gegen übermäßige Einkommenseinbußen absichern.
Arbeitslosengeld und Grundsicherung
Die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit sind immer noch geschlossen. Kundinnen und Kunden der Bundesagentur für Arbeit müssen ihre Termine nicht absagen. Es gibt keine Nachteile, Rechtsfolgen oder Sanktionen durch entfallene Termine. Fristen in Leistungsfragen werden vorerst ausgesetzt.
Vor allem Solo-Selbstständige und Freiberufler haben aktuell massive Finanzengpässe. Ist ihre Einkommensquelle weggebrochen, haben sie nicht genug Mittel, um den Lebensunterhalt für sich und die eigene Familie sicherzustellen, hilft ihnen der Staat mit Grundsicherung, also Arbeitslosengeld II.
Folgende Leistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Für den persönlichen Lebensunterhalt kann ein erwachsener Alleinstehender aktuell 432 Euro bekommen. Kinder erhalten je nach Alter einen Regelbedarf von 250 bis 354 Euro, abhängig auch davon, ob zum Beispiel noch ein hilfebedürftiger Partner mit im Haushalt lebt. Außerdem werden die Kosten der Unterkunft wie etwa Miete, Nebenkosten und Heizkosten bezahlt.
Studierende und Auszubildende
Wenn Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen, sollen Sie keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn Ihre Ausbildungsstätte wegen der COVID 19 Pandemie vorübergehend geschlossen oder der Semesterbeginn verschoben wird. BAföG wird bis auf Weiteres weiter gewährt.
Pflege zu Hause
Damit Berufstätige Pflege und Beruf besser vereinbaren können, hat die Bundesregierung eine Akuthilfe beschlossen. Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, erhält nun mehr Unterstützung. Bis Ende September gelten vereinfachte Regelungen. Pflegezeit und Familienpflegezeit wird flexibler gestaltet. Pflegende Angehörige sollen so leichter eine Freistellung von sechs Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen können, sei es vollständig oder wenn sie in Teilzeit arbeiten.
Finanzen & Förderung
Unterstützung in der Krise
Einmalzahlungen und Sofortzuschläge von Familienkasse, Jobcenter und Agentur für Arbeit