Mutterschutz auch bei Fehlgeburten - ab dem 1. Juni 2025
Bislang galt der Mutterschutz jedoch nur für Frauen, die eine Schwangerschaft bis zur Geburt ausgetragen haben. Fehlgeburten, besonders in den frühen Schwangerschaftswochen, führten bislang nicht zu einem Anspruch auf Mutterschutz.

Ab dem 1. Juni 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die den Mutterschutz auch bei Fehlgeburten stärkt. Diese Gesetzesänderung soll betroffene Frauen besser unterstützen und für mehr Gleichberechtigung und Schutz im Arbeitsumfeld sorgen. Hier sind die wichtigsten Punkte zu dieser neuen Regelung:
Hintergrund der Änderung des Mutterschutzgesetzes
In Deutschland gibt es schon lange den Mutterschutz, der schwangere Frauen vor und nach der Geburt ihres Kindes schützt, um ihre Gesundheit und die des Kindes zu gewährleisten. Bislang galt der Mutterschutz jedoch nur für Frauen, die eine Schwangerschaft bis zur Geburt ausgetragen haben. Fehlgeburten, besonders in den frühen Schwangerschaftswochen, führten bislang nicht zu einem Anspruch auf Mutterschutz. Dies hat viele Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, in eine schwierige Situation gebracht, da sie oft sowohl emotional als auch körperlich belastet waren, aber keine rechtliche Absicherung hatten.
Mit der neuen Regelung soll diese Lücke geschlossen werden, um auch Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, den nötigen Schutz zu bieten.






