Sie sollten sich an Ihre Frauenärztin bzw. Ihren Frauenarzt wenden, um sie/ihn darüber zu informieren, dass Sie sich derzeit in Selbstisolierung für eine mögliche beziehungsweise bestätigte Coronavirus-Infektion befinden. Es ist wahrscheinlich, dass routinemäßige vorgeburtliche Termine ohne Schaden für Sie oder Ihr Kind herauszögert werden, bis die Isolation endet. Wenn Ihre Hebamme oder Ihr Arzt darauf hinweist, dass Ihr Termin nicht warten kann, werden die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, damit Sie den Termin wahrnehmen können.
Was mache ich, wenn ich mich unwohl fühle oder mir während der Selbstisolation Sorgen um mein Baby mache?
Ihr ambulant betreuender Arzt und das zuständige Gesundheitsamt sollten gemeinsam mit Ihnen und ggf. Ihrer Betreuungsperson das Vorgehen im Falle einer notfallmäßigen bzw. außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten eintretenden Zustandsverschlechterung im Vorhinein festlegen. Das Vorgehen sollte sowohl das aufnehmende Krankenhaus, die mitzuführenden Unterlagen als auch das geeignete Transportmittel dorthin umfassen. Schwangeren wird empfohlen, keine allgemeinen Sprechstunden oder Kliniken zu besuchen, es sei denn, sie benötigen dringend eine medizinische Versorgung. Wenn Sie während Ihrer Selbstisolationsphase Bedenken hinsichtlich des Wohlbefindens Ihrer selbst oder Ihres ungeborenen Kindes haben, wenden Sie sich an Ihren Frauenarzt bzw. Ihre Frauenärztin. Wenn dort die Aufnahme in ein Krankenhaus empfohlen wird, werden schwangere Frauen gebeten, mit privaten Verkehrsmitteln zu reisen oder einen Krankenhaustransport zu arrangieren und vor dem Betreten des Krankenhauses die Klinik telefonisch zu benachrichtigen.