Steuern im Ferienjob: Was Schüler und Studierende beachten müssen

Die wenigsten Schülerinnen und Schüler haben es auf dem Schirm, deshalb ist oft wichtig, dass Eltern manche Dinge doch auch noch im Überblick haben:
Wenn sie in den Ferien im Supermarkt Waren einräumen oder in der Firma der Eltern aushelfen, müssen sie tatsächlich Steuern zahlen. Doch diese Tatsache wird oft übersehen. Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Studierende, die in den Ferien einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, lohnsteuerpflichtig. Dieser Umstand kann leicht übersehen werden, aber er birgt eine böse Überraschung, warnen Experten der Steuerberaterkammer München. Jeder Arbeitslohn unterliegt den allgemeinen Regelungen des Lohnsteuerabzugs und muss entsprechend versteuert werden, erklärt Prof. Dr. Hartmut Schwab, der Präsident der Steuerberaterkammer München.
Wie hoch ist die Verdienstfreigrenze für die Lohnsteuer?
Es gibt jedoch eine Verdienstfreigrenze für die Lohnsteuer, die bei etwa 1.150 Euro pro Monat liegt. Die meisten Gehälter aus Ferienjobs dürften darunter liegen, sodass die gezahlten Steuern in der Regel spätestens mit der Einkommensteuererklärung im Folgejahr erstattet werden können. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler sowie Studierende ihren Nettolohn zurückbekommen können, wenn sie die Einkommensteuererklärung abgeben.
