Unterhaltspflichtige werden unangemessen geschröpft

Das Statistische Bundesamt verzeichnet einen Rückgang der Reallöhne um durchschnittlich 4,1 Prozent im Vergleich 2021. Schon seit zwei Jahren wird eine negative Lohnentwicklung festgestellt. Im Gegensatz zur realen Lohnentwicklung wurde der Kindesunterhalt im gleichen Zeitraum um 21,8 Prozent angehoben, allein am 1.1.2023 stieg er um 10 Prozent. „Die Düsseldorfer Tabelle 2023 lässt wie schon in den Jahren zuvor, den Kaufkraftverlust völlig außeracht. Der Unterhalt wird schematisch entsprechend der Inflationsrate angehoben. In diesem Jahr mit 10 Prozent viel zu hoch. Die durchschnittliche Inflationsrate beträgt 7,4 Prozent. Derartige überproportionale Anhebungen gehen einseitig zu Lasten der Unterhaltspflichtigen und sind so nicht mehr hinnehmbar“, kritisiert die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich.
Viele ISUV-Mitglieder kritisieren laut Ulbrich eine weitere Ungerechtigkeit, die meist gar nicht beachtet wird.
