Wenn der Kindesunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht gezahlt wird, fehlt das Geld zur Versorgung des Kindes oder der Kinder und damit ein Teil des Familieneinkommens.
ZR
Zwergerl Redaktion
21. Februar 2023·2 Min.
Wenn der Kindesunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht gezahlt wird, fehlt das Geld zur Versorgung des Kindes oder der Kinder und damit ein Teil des Familieneinkommens.Immer wieder fragen Betroffenen, an wen sie sich wenden müssen, das JugendamtAusflugszielStadt Rosenheim - Amt für Kinder, Jugendliche und FamilienStadt Rosenheim - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Rosenheim. oder das Jobcenter? Wird der Unterhalt ersetzt? Seit der Anhebung des Kindesunterhalts und des Selbstbehalts am 1. Januar 2023 haben sich die Anfragen sprunghaft erhöht.
Der Unterhalt, so das juristische Wording, gilt als Einkommen der Kinder, wird aber auf das Arbeitslosengeld IIArtikelArbeitslosigkeit und Kindergeld: Was Eltern wissen müssenKindergeld wird auch bei Arbeitslosigkeit gezahlt. Hier erfährst du, wie Anspruch, Höhe und Anrechnung auf Bürgergeld geregelt sind. angerechnet. Beir teilweisen Zahlung durch den Unterhaltspflichtigen sollte das Jobcenter darüber informiert werden, dass in diesem Monat weniger Unterhaltn geleistet wurde. Das Jobcenter muss dies berücksichtigen und dann eine entsprechende Einkommensberechnung erstellen.
Unterhaltsvorschuss durch das Jobcenter oder Jugendamt?
Das Jobcenter ist für kurzzeitige Ausfälle zuständig, wenn es sich seitens des/der Unterhaltspflichtigen handelt. Wenn die Zahlungen seitens des Unterhaltspflichtigen ganz ausfallen, ist nicht das Jobcenter, sondern das Jugendamt der richtige Ansprechpartner. Das gilt auch, wenn der Kindesvater immer wieder unregelmäßig zahlt und kontinuierlich zu wenig überweist.
Das Jugendamt gewährt dann einen UnterhaltsvorschussArtikelFamilienhilfenEin spezielles Auffangnetz vom Staat!. Dieser wird nach dem Unterhaltsvorschussgesetz als Vorschussleistung oder Ausfallleistung gezahlt. Eine Voraussetzung für die Gewährung des Unterhaltsvorschusses besteht darin, dass der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig nachkommt.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2023?
Wie viel der Unterhaltspflichtige zahlen muss, richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und nach dem Alter des unterhaltsberechtigten Kindes. Für die Berechnung wird der Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle herangezogen.
Der Unterhaltsvorschuss 2023 ist allerdings vom Jugendamt auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Kinder erhalten monatlich:
Kinder bis 6 Jahre: € 187,00
Kinder bis 12 Jahre: € 252,00
Kinder bis 18 Jahre: € 338,00
Einige Mütter oder auch unterhaltsberechtigte Väter scheuen manchmal den Gang zum Jugendamt. Sie wollen dem unterhaltspflichtigen Elternteil keine Probleme bereiten oder die oft schon angespannte Beziehung nicht weiter strapazieren. „Es besteht oft der Irrglaube, dass bei Zahlung von Unterhaltsvorschuss beim Unterhaltspflichtigen Schulden auflaufen. Fakt ist allerdings, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann, kann das Jugendamt kein Geld zurückholen“, stellt Fachanwalt für Sozialrecht Manfred Hanesch fest.
Das Jugendamt einschalten?
Will der Unterhaltspflichtige aus welchen Gründen auch immer nicht zahlen, obwohl er könnte, laufen Unterhaltsschulden auf, wenn der Unterhaltsberechtigte Unterhaltsvorschuss fordert. Das Jugendamt betreibt nun die Rückforderung des Unterhaltsvorschusses. „Das Jugendamt übernimmt damit den Unterhaltskonflikt. In der Praxis stellen wir fest, dass mit der Einschaltung des Jugendamtes immer eine Verschärfung der Konfliktsituation zwischen den Trennungseltern einhergeht. Dies hat dann auch Auswirkungen auf die Kinder. Konfliktpunkt ist, dass das Jugendamt nicht vermittelt, sondern nur dem unterhaltsberechtigten Elternteil beisteht“, stellt Sozialanwalt Hanesch fest.
Grundsätzlich meint die ISUV-Vorsitzende Ulbrich sollten Betroffene, denen das Einkommen für die Familie nicht reicht, prüfen, „ob andere sozialrechtliche Hilfen möglich sind, bevor sie Unterhaltsvorschuss fordern. Mitglieder können uns ihr Anliegen schreiben hilfesozialrecht@isuv.de und werden von einem erfahrenen Coach beraten.“