Der Zugewinnausgleich bestimmt, wie das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen aufgeteilt wird. Maßgeblich sind zwei Stichtage: der Tag der Eheschließung und der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Der Partner, der in diesem Zeitraum mehr Vermögen erwirtschaftet hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz auszahlen. Eingerechnet werden dabei alle Vermögenswerte – von Immobilien über Aktien bis zu Unternehmensanteilen.
Was auf den ersten Blick nach Fairness klingt, sorgt in der Praxis oft für Streit. Häufig geht es um Bewertungsfragen: Wie wird eine Immobilie angesetzt? Welche Schulden zählen zum Anfangsvermögen? Was passiert mit Schenkungen oder Erbschaften?