Kommunale Kita: Kündigung des Betreuungsvertrags nur mit offiziellem Bescheid möglich
Koblenz/Berlin – Eine kommunale Kindertagesstätte kann einen Betreuungsvertrag nicht durch eine einfache Kündigung beenden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und damit betont: Bei öffentlichen Einrichtungen wie städtischen Kitas gelten besondere rechtliche Anforderungen. Ein offizieller Verwaltungsakt ist nötig, um das Nutzungsverhältnis rechtlich wirksam zu beenden.

